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Akkus gehören in die Gefährdungsbeurteilung – bevor sie ins Ladegerät kommen

Lithium-Ionen-Akkus sind in vielen Betrieben längst Alltag: im Akkuschrauber, im Messgerät, im Notebook, im Reinigungsgerät, im E-Bike, im Flurförderzeug oder im mobilen Arbeitsmittel. Genau deshalb werden sie in der Gefährdungsbeurteilung leicht übersehen. Was überall vorkommt, wirkt schnell harmlos.
Werner Böcker

Werner Böcker

07.09.2026 · 1 Min Lesezeit

Aktuelle Hinweise der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zeigen: Mit der steigenden Zahl von Akkus in Betrieben steigt auch das Risiko von Bränden oder Havarien. Dabei geht es nicht nur um Feuer. Bei beschädigten, überlasteten oder brennenden Akkus können gasförmige und partikuläre Gefahrstoffe freigesetzt werden. Auch die elektrische Gefährdung ist nicht zu unterschätzen, denn bei einem Kurzschluss können sehr hohe Ströme fließen. Bei einigen Typen bis zu mehreren 10.000 A! Prüfen Sie deshalb vor Ort:

  • Wo werden Akkus geladen?

  • Liegen sie dabei auf nicht brennbarem Untergrund?

  • Werden beschädigte Akkus erkannt und ausgesondert?

  • Gibt es einen festen Platz für Laden, Lagern und Entsorgen?

  • Wissen Beschäftigte, was bei Erwärmung, Geruch, Rauch oder Aufblähen zu tun ist?

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