Ex-Schutz gehört immer dann zur GBU, wenn brennbare Gase, Dämpfe oder leicht flüchtige Flüssigkeiten eingesetzt, gelagert, umgefüllt, verarbeitet, versprüht, erwärmt oder zur Reinigung verwendet werden. Nicht die Zone steht am Anfang. Die Zone ist das Ergebnis der Beurteilung. Am Anfang steht der Blick auf den Arbeitsplatz, die Tätigkeit und die mögliche Freisetzung.
Beginnen Sie dort, wo gearbeitet wird
Der erste praktische Schritt ist die Analyse der Arbeitsplätze und Arbeitsprozesse. Dabei geht es nicht nur darum, welche Stoffe vorhanden sind. Wichtig ist, wie damit gearbeitet wird: Wird ein Gebinde geöffnet? Wird umgefüllt, gesprüht, gewischt, gemischt oder erwärmt? Gibt es offene Oberflächen? Können Leckagen auftreten? Gibt es Gruben, Schächte, Bodensenken oder schlecht belüftete Bereiche?