- Produktinformationen: Seit April 2019 dürfen nur noch PSA, welche die Anforderungen der schweizerischen PSA-Verordnung (PSAV, SR 930.115) bzw. der EU-PSA-Verordnung (EU) 2016/425 erfüllen, in der Schweiz in Verkehr gebracht werden. Hersteller müssen eine technische Dokumentation, Benutzerinfos, Sicherheitshinweise und Kontaktdaten bereitstellen.
- Herstellerinformationen: Der Brille sollten Anweisungen zur Reinigung, Desinfektion, Lagerung und Pflege beigelegt sein.
- Kennzeichnung: Neben dem CE-Zeichen muss es Angaben zur Filterkategorie und -art sowie Lichtdurchlässigkeit geben.
- Verkehrssicherheit: Die Lichtdurchlässigkeit des Filters muss den Anforderungen im Strassenverkehr genügen. Gut geeignet sind graue Filter, da sie Farben kaum verfälschen. Andere Tönungen können die Farbechtheit beeinträchtigen.
- Qualität: Gläser dürfen weder Blasen noch Einschlüsse enthalten und sollten bei leichtem Fingerdruck nicht nachgeben.
- Optische Anforderung: Gegenstände müssen unverzerrt sichtbar sein; allfällig ist auf Polarisationsfilter zu achten.
- Dampf: Ein Schutz gegen Beschlagen ist sinnvoll und wird bei einer Filterkennzeichnung bei Arbeitsschutzbrillen nach der Norm DIN EN 166 mit dem Buchstaben N angezeigt.
- Stabilität: Mechanische Festigkeit wird durch die Kennzeichnung FT auf Sichtscheiben und Tragekörper ausgewiesen, Kratzfestigkeit durch die Zusatzkennzeichnung K.
- Grösse: Die Brille sollte die Augen auch seitlich schützen.
- Komfort: Die Brille sollte angenehm zu tragen sein und nicht rutschen, etwa durch verstellbare Brillenbügel. Flache Bügel und elastische Bügelenden beugen Druckstellen vor. Ein geringes Gewicht der Brille erhöht den Tragekomfort.
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