Ein Fall, wie er wohl jeden Tag in den Betrieben Deutschlands vorkommen kann: Ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) wird durchgeführt und abgeschlossen. Der Mitarbeiter bleibt aber weiterhin arbeitsunfähig. Kann der Unternehmer dann schon kündigen? So einfach ist das nicht. Denn wenn sich die Arbeitsunfähigkeit nach einem BEM fortsetzt, kann dies für den Arbeitgeber bedeuten, immer wieder ein BEM anbieten zu müssen (BAG, 18.11.2021, Az. 2 AZR 138/21).