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Schätzungen des Bundesverbands der Frauenärzte zufolge muss jede dritte Frau in ihrem Leben eine Fehlgeburt verkraften. Eine neue Gesetzesregelung sieht vor, dass Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, ein Recht auf gestaffelten Mutterschutz haben. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, sich zu erholen und eventuelle gesundheitliche Komplikationen zu vermeiden. Lesen Sie hier, was Sie als Verantwortlicher für Gesundheitsschutz dazu wissen müssen.