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Enthalten in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz aktuell 
„Dürfen Ferienjobber im Homeoffice arbeiten?“
Frage: „Um Personalengpässe in den Sommermonaten zu überbrücken, setzen wir gerne Ferienjobber ein. Unsere Mitarbeiter dürfen zeitweise im Homeoffice arbeiten. Ist das für Ferienjobber auch zulässig?“ Antwort: Ein generelles Verbot […]
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Enthalten in Unterweisung Plus
24,5 % – der Arbeitsplatz ist überall
24,5 % der Beschäftigten in Deutschland arbeiten zumindest teilweise im Homeoffice. Seit 2022 ist dieser Wert stabil hoch. Hybride Arbeit ist damit keine Übergangslösung mehr, sondern Alltag. Für den Arbeitsschutz bedeutet das: Der Standardarbeitsplatz im Betrieb ist nicht länger der Maßstab, sondern nur noch eine Variante von vielen. Das muss sich in der Unterweisung widerspiegeln.
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Enthalten in Unterweisung Plus
Blackbox Homeoffice: „Wir dürfen da ja gar nicht rein.“
Für viele Homeoffice-Arbeitsplätze existiert keine Gefährdungsbeurteilung – schlicht, weil sie nicht vor Augen sind. Manche Betriebe drücken sich auch bewusst davor. Das häufigste Argument: „Wir haben ja keinen Zutritt zur Privatwohnung.“ Das stimmt – greift aber zu kurz. Der Arbeitgeber bleibt für sicheres Arbeiten verantwortlich, unabhängig vom Arbeitsort. Wer hybrides Arbeiten erlaubt, muss auch die Bedingungen beurteilen. Nicht kontrollierend, sondern unterstützend. Wie das pragmatisch gelingt, zeigt ein Best-Practice-Beispiel.
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Enthalten in Unterweisung Plus
So bauen Sie systematisch Handlungssicherheit bei mobiler/hybrider Arbeit auf
Hybride und mobile Arbeitsformen erfordern ein Umdenken in der Unterweisung. Es geht nicht mehr allein darum, Regeln zu vermitteln, sondern Beschäftigte in die Lage zu versetzen, eigenständig zu entscheiden und Risiken frühzeitig zu erkennen. Bevor Sie beginnen, laden Sie alle Materialien aus dem Downloadbereich herunter (Link s. Ende des Beitrags). Sichten Sie die Inhalte vorab und prüfen Sie, welche Beispiele besonders gut zu Ihrem Betrieb passen. Ergänzen Sie, wenn möglich, eigene Praxissituationen.
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Enthalten in Gefährdungsbeurteilung Plus 
Neue Kontroll-Quote greift vor allem bei Home-Office und psychischer Belastung
Erste Berichte von unseren Lesern bestätigen es: Seit 01.01.2026 gibt es einen Vollzugsdruck bei der Kontrolle des Arbeitsschutzes, denn die Bundesländer müssen jetzt jährlich mindestens 5 % der Betriebe besichtigen. Kontrolliert werden vor allem die Dokumentationen der Gefährdungsbeurteilungen und ob das Home-Office dabei berücksichtigt wird.
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Enthalten in Gefährdungsbeurteilung Plus 
Mobile Arbeitsplätze: Trend zur hybriden Arbeit erfordert neue Gefährdungsbeurteilungen
Seit 2013 sind psychische Belastungen explizit in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen, unabhängig davon, ob jemand im Büro, zu Hause oder „irgendwo dazwischen“ arbeitet. Letzteres war früher eine Besonderheit und ist heute Normalität: 88 % der Arbeitgeber bieten inzwischen hybride Arbeitsmodelle an. Doch die meisten Sifas haben die psychische Gefährdungsbeurteilung dafür nicht wirklich im Griff. In diesem Artikel zeige ich Ihnen deshalb, warum hybrides Arbeiten eine andere Vorgehensweise in der psychischen Gefährdungsbeurteilung erfordert und wie dies aussehen kann.
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Mann mit Kopfschmerzen vor dem Bildschirm
Enthalten in Gefährdungsbeurteilung Plus 
„Interaktives Angebot motiviert“
Trotz des aktuellen Trends zurück ins Büro: Mehr als jeder vierte Beschäftigte arbeitet zumindest zeitweise im Homeoffice. Eine Gefährdungsbeurteilung sucht man dafür oft vergeblich. Eine digitale Lösung kann diese Lücke schließen. (UF)
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