Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat das Handbuch für die Anleitung und die Inhalte der Gefährdungsbeurteilung am 27.05.2026 grundlegend aktualisiert. Konkretisiert wurden dabei psychische Gefährdungen, Blaulichtgefährdungen, neue Daten zu Unfallgeschehen und Arbeitszeitgestaltung sowie Technische Regeln, DGUV-Schriften und Normen. Zwar definiert die neue Fassung keinen neuen Arbeitsschutz, aber sie betont jetzt viel klarer: Eine Gefährdungsbeurteilung ist besonders im Bereich Psyche erst dann abgeschlossen, wenn Belastungen erkannt, bewertet, Maßnahmen festgelegt und auf Wirkung geprüft wurden.