Mit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) standen viele Arzt- und Psychotherapiepraxen vor der Herausforderung, Datenschutz und IT-Sicherheit rechtskonform umzusetzen. Die Ende 2020 von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) verabschiedete IT-Sicherheitsrichtlinie konkretisierte damals bereits viele Anforderungen. Inzwischen wurde diese Richtlinie überarbeitet – mit neuen Vorgaben, die Sie spätestens bis zum 01.10.2025 umsetzen müssen.