Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Hamburg sorgt für Aufsehen (18.11.2025, Az. 21 K 1202/25). Obwohl es sich um eine internationale Anwaltskanzlei drehte, bedeuten die Kernaussagen des Gerichts eine wertvolle Stärkung für den Arbeitsschutz in allen Branchen. Das Urteil macht deutlich: Der Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmern hat Vorrang, und Arbeitgeber können sich bei der Arbeitszeiterfassung nicht aus der Verantwortung stehlen. Für Sie als Betriebsrat liefert die Entscheidung wichtige Argumente und klare Handlungsanweisungen.
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