Enthalten in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz aktuell - Schweiz
In Werkstätten und Industriehallen wird in der Regel tüchtig geschafft. An so gut wie jeder Maschine, die die Mitarbeitenden dabei benutzen, gibt es mehr oder minder grosse kraftgetriebene Teile, die die jeweilige Aufgabe erledigen, oder auch scharfe Kanten, spitze Stellen und Komponenten, an denen Material eingezogen wird. Damit das Bedienpersonal sich an solchen Gefahrenstellen nicht verletzen kann, statten schon die Hersteller Maschinen mit Schutzeinrichtungen aus. Wenn es bei der Arbeit schnell gehen muss, empfinden viele Beschäftigte gerade diese Schutzeinrichtungen aber als hinderlich und machen sie unwirksam – obwohl solche Maschinenmanipulationen per Gesetz streng verboten sind.
ArtikelDeutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)MaschinenmanipulationMaschinensicherheitPrävention am Arbeitsplatz
+2