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ADR 2025: Geprüfte Gefahrgutbeauftragte als Schlüssel zu sicheren Transporten
Die Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten ist ein wesentlicher Baustein für einen sicheren und rechtskonformen Transport gefährlicher Güter. Sie stellt sicher, dass Fachkräfte über das notwendige Wissen und die Kompetenzen verfügen, um die vielfältigen und anspruchsvollen Vorgaben im Umgang mit Gefahrgut fachgerecht umzusetzen. Die Prüfung orientiert sich an nationalen und internationalen Regelwerken und folgt einem einheitlichen standardisierten Verfahren.
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Gefahrstoffe sicher transportieren
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Sicherheit an der Tankstelle – neue Vorschriften und wachsende Verantwortung
Tankstellen stehen heute an einem sicherheitstechnischen Wendepunkt, weil Routinen nicht mehr schützen und Führung deshalb neu gefordert ist. Neue Energieträger, eine leistungsstarke Ladeinfrastruktur, digitale Systeme und zunehmende Personalengpässe verändern den […]
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Sicherheit an der Tankstelle – neue Vorschriften und wachsende Verantwortung
Tankstellen stehen heute an einem sicherheitstechnischen Wendepunkt, weil Routinen nicht mehr schützen und Führung deshalb neu gefordert ist. Neue Energieträger, eine leistungsstarke Ladeinfrastruktur, digitale Systeme und zunehmende Personalengpässe verändern den Arbeitsalltag grundlegend. Gleichzeitig steigen die gesetzlichen Anforderungen deutlich. Dieser Beitrag zeigt, warum die Sicherheit an Tankstellen nicht mehr aus der Erfahrung heraus gewährleistet werden kann und weshalb Führungskräfte heute stärker gefordert sind als je zuvor.
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Holzhammer mit eingravierter Jahreszahl 2026 auf Holzständer als Symbol für Gerechtigkeit, Recht und Rechtssystem, stellvertretend für Gerichtsentscheidungen, rechtliche Trends und Justizkonzepte für das Banner zum neuen Jahr 2026.
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Keine Schonfrist mehr: Das TRBS-Update 2025 zeigt, wie praxisfest Ihr Betrieb ist
April 2026: Höchste Zeit also zu überprüfen, wie weit Ihr Betrieb bei der Umsetzung der im Jahr 2025 geänderten TRBS tatsächlich ist. Denn alle neuen Anforderungen sind verbindlich und müssen ohne Verzögerung vollständig umgesetzt werden. Mit den drei überarbeiteten Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) wurden im Oktober 2025 zentrale Vorgaben zum Betrieb und zur Prüfung von Aufzugsanlagen neu gefasst. Besonders betroffen sind Betreiber komplexer Windenergieanlagen, bei denen sichere Zugänge, Höhenrettung und Notfallorganisation eine zunehmend wichtige Rolle spielen. Die neuen Anhänge der TRBS 1201 Teil 4 und der TRBS 3121 schließen bestehende Lücken bei Prüfungen, im Betrieb sowie bei Notfall- und Rettungskonzepten. Gleichzeitig führen sie zu erweiterten Dokumentations- und Nachweispflichten. Für Arbeitgeber und Betreiber bedeutet dies klare neue Verantwortlichkeiten gegenüber Aufzugswärtern, Prüfstellen und unterwiesenen Beschäftigten. Dieser Beitrag zeigt genau auf, was sich geändert hat und was jetzt zwingend umzusetzen ist.
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Als Gefahrstoffbeauftragter tragen Sie maßgeblich dazu bei, die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Kollegen zu gewährleisten. Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen sind zwar essenziell, doch allein reichen sie nicht aus, um Risiken vollständig zu vermeiden. Entscheidend ist, dass sich alle Beschäftigten sicherheitsgerecht verhalten und die Schutzmaßnahmen konsequent umsetzen. Die folgenden 8 Tipps helfen Ihnen, Ihre Sicherheitsunterweisungen noch wirkungsvoller zu gestalten.
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Aufgaben und Verantwortung von Gefahrgutbeauftragten im Überblick
Arbeitgeber in Deutschland sind verpflichtet, einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen, wenn sie mit gefährlichen Gütern im Sinne des Gefahrgutrechts umgehen, die eine festgelegte höchstzulässige Menge überschreiten. Beauftragungen können hierbei jedoch sehr unterschiedlich ausgestaltet sein. Nehmen Sie die Bestellung in Ihrem Unternehmen doch mal genauer unter die Lupe.
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EIn Lagerarbeiter trägt einen Schutzhelm und eine Warnweste und hat ein Walki-Talki in der Hand
Enthalten in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz aktuell - Schweiz
Sicherer Umgang mit gefährlichen Gütern: Was Gefahrgutbeauftragte beachten müssen
Der Transport giftiger, entzündlicher, explosiver oder gar radioaktiver Materialien auf der Strasse birgt Risiken für die Fahrzeugführende, Personen in der Nähe und für die Umwelt. Im Entsendebetrieb müssen die Mitarbeitenden gefährliche Güter angemessen verpacken und im Transportfahrzeug sichern. Am Zielort muss die riskante Fracht sicher entladen werden. Weil das ohne Fachkenntnisse nicht gelingt, verlangt die Verordnung über Gefahrgutbeauftragte für die Beförderung gefährlicher Güter auf Strasse, Schiene und Gewässern (GGBV) die Ernennung eines oder einer Gefahrengutbeauftragten.
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Gefahrguttransport durch deutsche und österreichische Tunnel
Stellen Sie sich den folgenden Fall vor: Ein Spediteur möchte einen grenzüberschreitenden Straßentransport gefährlicher Güter in kennzeichnungspflichtiger Menge von Deutschland nach Österreich organisieren. Als Experte für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße sollen Sie den Spediteur beratend unterstützen. Die zentralen Punkte der Beratung betreffen vor allem die Durchführung der Beförderung, insbesondere die Tunnelregelung. Für diesen Fall habe ich Ihnen eine Zusammenfassung bereitgestellt, die die wesentlichen Regelungen für den kennzeichnungspflichtigen Gefahrguttransport durch deutsche und österreichische Straßentunnel miteinander vergleicht.
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Gefahrstoffe sicher transportieren
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Seebeförderung von gefährlichen Versandstücken in Containern
Stellen Sie sich die folgende Situation vor: Ihr Betrieb bereitet den Versand von UN 3548 GEGENSTÄNDE, DIE VERSCHIEDENE GEFÄHRLICHE GÜTER ENTHALTEN, N.A.G. vor. Das gefährliche Gut wird in Stahlkisten verpackt und anschließend auf einem Container verladen. Die Bruttomasse der Versandstücke beträgt insgesamt 5.000 kg. Der Container mit den Versandstücken soll zunächst über die Straße befördert und danach auf ein Seeschiff geladen werden. Nun herrscht in Ihrem Betrieb Uneinigkeit darüber, wie der Container zu kennzeichnen und zu plakatieren ist. Diejenigen, die auf eine Kennzeichnung und Plakatierung komplett verzichten wollen, erhalten dabei besonders viel Zuspruch. Der Grund: Die Sendung soll unter Anwendung der Freistellungsregel 1.1.3.6 ADR erfolgen.
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Gefahrstoffe sicher transportieren
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Gefahrgut im multimodalen Verkehr – Straße, Schiene, See
Stellen Sie sich die folgende Situation vor: Sie beaufsichtigen an der Schnittstelle der Verkehrsträger Straße und Schiene den Versand gefährlicher Güter. Gleichzeitig soll der Versand für eine Seebeförderung vorbereitet werden. Die Herausforderung besteht nun darin, nicht allein das Regelwerk für die Beförderung gefährlicher Güter auf internationalen Straßen anzuwenden, sondern auch die Verordnungstexte der beiden anderen relevanten Verkehrsträger vergleichend heranzuziehen. Allein das ADR kann in seiner Komplexität überwältigend sein. Kommen noch RID und IMDG-Code hinzu, verliert man leicht den Überblick. In diesem Beitrag stellen wir Ihnen zentrale gefahrgutrechtliche Regelungen der drei wichtigsten Vorschriftenwerke kompakt gegenüber. Schwerpunktmäßig geht es dabei um die Kennzeichnung und Bezettelung (Plakatierung) von Containern, Schüttgut-Containern, MEGC, Tankcontainern und ortsbeweglichen Tanks im multimodalen Verkehr.
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Gefahrgut im multimodalen Verkehr – Straße, Schiene, See
Stellen Sie sich die folgende Situation vor: Sie beaufsichtigen an der Schnittstelle der Verkehrsträger Straße und Schiene den Versand gefährlicher Güter. Gleichzeitig soll der Versand für eine Seebeförderung vorbereitet werden. […]
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