Mit der Aktualisierung der TRBA 250 im November 2025 wurde betont, dass die Abfallentsorgung ein fester Teil des Arbeitsschutzes bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen ist. Während der Abfallbeauftragte meist die organisatorische Umsetzung übernimmt, definiert die TRBA 250 die Sicherheitsregeln direkt am Behandlungsort.
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