Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, für den Schutz seiner Mitarbeiter und anderer Personen, die sich in seinem Betrieb aufhalten, zu sorgen. Das gilt besonders auch für die Sicherheit im Brandfall. Darum ist jeder Betrieb verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern zu bestellen und für ihre Aufgaben ausbilden zu lassen. In bestimmten Fällen müssen darüber hinaus auch Brandschutzbeauftragte bestimmt werden.
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