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Enthalten in Arbeitsschutz und Hygiene im Gesundheitswesen
„Darf eine schwangere Mitarbeiterin bei Operationen arbeiten?“
Frage: „In unserer Zahnarztpraxis ist eine Schwangere beschäftigt. Wir sind aktuell unterbesetzt. Darf sie weiterhin bei Operationen eingesetzt werden?“ Antwort: Aus dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) ergibt sich die Verpflichtung zur gesonderten […]
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Enthalten in Gefahrstoffe aktuell
Praxiswissen zu Mutterschutz und fruchtschädigenden Stoffen
Der Schutz schwangerer und stillender Mitarbeiterinnen ist eine zentrale Aufgabe im betrieblichen Arbeitsschutz. Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) und ergänzende Regelwerke verpflichten Arbeitgeber, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen umzusetzen. Das Merkblatt M 039 der BG RCI bietet praxisnahe Informationen zu fruchtschädigenden Stoffen und deren Einstufung. Dieser Beitrag fasst die gesetzlichen Grundlagen und die Inhalte des Merkblatts zusammen und gibt Ihnen als Sicherheitsfachkraft und Gefahrstoffbeauftragte konkrete Handlungshilfen.
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Als Gefahrstoffbeauftragter tragen Sie maßgeblich dazu bei, die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Kollegen zu gewährleisten. Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen sind zwar essenziell, doch allein reichen sie nicht aus, um Risiken vollständig zu vermeiden. Entscheidend ist, dass sich alle Beschäftigten sicherheitsgerecht verhalten und die Schutzmaßnahmen konsequent umsetzen. Die folgenden 8 Tipps helfen Ihnen, Ihre Sicherheitsunterweisungen noch wirkungsvoller zu gestalten.
Enthalten in Gefahrstoffe aktuell
Praxiswissen zu Mutterschutz und fruchtschädigenden Stoffen
Der Schutz schwangerer und stillender Mitarbeiterinnen ist eine zentrale Aufgabe im betrieblichen Arbeitsschutz. Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) und ergänzende Regelwerke verpflichten Arbeitgeber, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen umzusetzen. Das […]
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Enthalten in Sicherheit im Betrieb
Neue Mutterschutzregelung bei Fehlgeburten: Staffelung bringt mehr Selbstbestimmung
Seit dem 1. Juni 2025 ist die gesetzliche Anpassung des Mutterschutzgesetzes in Kraft: Abhängig beschäftigte Frauen haben nun bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf eine gestaffelte Schutzfrist. Je nach Dauer der Schwangerschaft kann der Mutterschutz zwei, sechs oder acht Wochen betragen.
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Enthalten in Arbeitsschutz und Hygiene im Gesundheitswesen
Mutterschutz nach Fehlgeburt: Seit Juni 2025 greift eine wichtige Gesetzesänderung
Mutterschutz nach einer Fehlgeburt – gibt es das? Ja, seit 1.6.2025 steht Frauen nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche Mutterschutz zu. Der Anspruch fußt auf einer entsprechenden Gesetzesänderung in § 3 Abs. 5 Mutterschutzgesetz (MuSchG). Wir haben für Sie das Wichtigste zu dieser Neuregelung und zu anderen Themen aus dem Mutterschutzgesetz im Folgenden zusammengefasst.
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Bei der Begehung von Einrichtungen und Praxen im Gesundheitswesen werden immer wieder Probleme bei der Sicherstellung der Fluchtwege und Notausgänge festgestellt. Müssen Ihre Beschäftigten, Patienten und Bewohner das Gebäude im Gefahrenfall schnell verlassen, sind diese Wege und Ausgänge überlebenswichtig. Prüfen Sie deshalb auch bei Ihnen alle Fluchtwege sowie Notausgänge und lassen Sie Mängel sofort abstellen.
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