Im internationalen Gefahrgutrecht werden Ausnahmen von den geltenden Vorschriften unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Maßgeblich für den Verkehr auf internationalen Straßen, Schienen und Binnenwasserstraßen sind dabei die Bestimmungen des Kapitels 1.5 ADR, ADN und RID, welche durch nationale Verordnungen (in Deutschland beispielsweise durch die GGVSEB) umgesetzt werden. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche aktuellen Entwicklungen es in Bezug auf die nationalen Ausnahmen von den gefahrgutrechtlichen Vorschriften gibt.