Seit August 2025 gilt in Deutschland ein neues Batteriegesetz mit weitreichenden Folgen für Hersteller, Händler und Entsorger. Basierend auf der EU-Verordnung 2023/1542 führt die Neuregelung nicht nur zu neuen Batteriekategorien und strengeren Rücknahmequoten, sondern schreibt auch Pflichten zur CO2-Bilanzierung, zur Angabe von Rezyklatgehalt und zur transparenten Kennzeichnung vor. Außerdem müssen Gerätebatterien künftig austauschbar sein und QR-Codes sollen Echtzeitinformationen zur Nachhaltigkeit liefern. Unternehmen, die jetzt handeln, können ihre Prozesse optimieren, ihre Pflichten sicher erfüllen und sich Wettbewerbsvorteile sichern. Wer zögert, riskiert Rückrufe, Bußgelder und verpasst den Anschluss an eine Zukunft, in der Kreislaufwirtschaft, Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit zum Standard gehören.
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