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Enthalten in Gefahrstoffe aktuell
Entsorgt ist nicht gleich erledigt – was das Batteriegesetz wirklich verlangt
Seit August 2025 gilt in Deutschland ein neues Batteriegesetz mit weitreichenden Folgen für Hersteller, Händler und Entsorger. Basierend auf der EU-Verordnung 2023/1542 führt die Neuregelung nicht nur zu neuen Batteriekategorien und strengeren Rücknahmequoten, sondern schreibt auch Pflichten zur CO2-Bilanzierung, zur Angabe von Rezyklatgehalt und zur transparenten Kennzeichnung vor. Außerdem müssen Gerätebatterien künftig austauschbar sein und QR-Codes sollen Echtzeitinformationen zur Nachhaltigkeit liefern. Unternehmen, die jetzt handeln, können ihre Prozesse optimieren, ihre Pflichten sicher erfüllen und sich Wettbewerbsvorteile sichern. Wer zögert, riskiert Rückrufe, Bußgelder und verpasst den Anschluss an eine Zukunft, in der Kreislaufwirtschaft, Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit zum Standard gehören.
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Als Gefahrstoffbeauftragter tragen Sie maßgeblich dazu bei, die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Kollegen zu gewährleisten. Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen sind zwar essenziell, doch allein reichen sie nicht aus, um Risiken vollständig zu vermeiden. Entscheidend ist, dass sich alle Beschäftigten sicherheitsgerecht verhalten und die Schutzmaßnahmen konsequent umsetzen. Die folgenden 8 Tipps helfen Ihnen, Ihre Sicherheitsunterweisungen noch wirkungsvoller zu gestalten.
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