Enthalten in Arbeitsschutz und Hygiene im Gesundheitswesen
Seit dem 01.06.2026 gilt für Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) eine grundlegend überarbeitete Fassung der DGUV-Vorschrift 2. Sie regelt, in welchem Umfang Praxen betriebsärztlich und sicherheitstechnisch betreut werden müssen und bringt für viele kleine Praxen spürbare Erleichterung. Im Gegenzug verlangt sie aber auch mehr Eigenverantwortung bei Dokumentation und Nachweisen. Wir zeigen Ihnen nachfolgend, welche Änderungen für Ihre Praxis besonders wichtig sind und was Sie jetzt beachten müssen.
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