In jeder Branche gibt es Aufgaben, die einzelne Mitarbeitende erledigen, ohne dass Teammitglieder dabei helfen. Bei den meisten dieser Tätigkeiten allerdings sind am Arbeitsplatz weitere Beschäftigte, sodass im Notfall schnelle Hilfe möglich ist. An abgelegenen Arbeitsorten, etwa im Freien sowie in wenig genutzten Räumen, oder wenn aufgrund der Tages- oder Nachtzeit nur wenige Personen anwesend sind, ist das nicht der Fall. Dort dürfen Schaffende nur dann allein tätig werden, wenn allfällig mit sofortiger Hilfe rechnen können. Als SiBe müssen Sie dafür sorgen, dass in Ihrem Unternehmen ermittelt wird, ob Alleinarbeit situationsbedingt zulässig ist. Denn nur so lassen sich Risiken für die Beschäftigten vermeiden.
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