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Enthalten in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz aktuell - Schweiz
Was Ihr Unternehmen jetzt punkto betrieblicher Brandschutz tun sollte
Auch wenn die Katastrophe von Crans-Montana bereits einige Wochen zurückliegt, werden die Folgen Opfer, Angehörige, Justiz, Behörden und Gastronomie sowie Hotellerie noch lange beschäftigen. Das Interkantonale Organ für technische Handelshemmnisse (IOTH) und die Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG) haben als direkte Reaktion beschlossen, den bereits in der Vernehmlassung befindlichen Entwurf für liberalisierte Schweizerische Brandschutzvorschriften noch einmal grundlegend zu überarbeiten. Aber auch in der betrieblichen Praxis kommen Fragen auf, ob bestehende Brandschutzkonzepte erweitert werden müssen. Diese Bausteine sollte Ihr Massnahmenplan dabei auf jeden Fall enthalten.
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Enthalten in Arbeitsschutz und Hygiene im Gesundheitswesen
„Dürfen unsere entzündlichen Flüssigkeiten im Schrank auf dem Flur gelagert werden?“
Frage: „In unserem Labor bekommen wir zunehmend Platzprobleme. Aktuell diskutieren wir deshalb darüber, brennbare Flüssigkeiten in einem Sicherheitsschrank auf dem Flur unterzubringen. Ist das möglich und worauf müssen wir achten?“ […]
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Enthalten in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz aktuell 
„Dürfen wir einen Pausenraum im Keller einrichten?“
Frage: „In unserem Friseurbetrieb haben die Mitarbeiter durch eine große Schaufensterfront den ganzen Tag über ausreichend helles Licht. Dürfen wir einen Pausenraum in einem Kellerraum ohne Tageslicht einrichten?“ Antwort: Für […]
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Enthalten in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz aktuell 
„Welche Schutzmaßnahmen müssen wir bei Schimmelbefall im Büro ergreifen?“
Frage: „In einem unserer Büroräume hat ein Kollege Schimmel entdeckt. Es wurde bereits eine Firma mit der Beseitigung beauftragt. Bis es losgeht, dauert es jedoch noch eine Weile. Kann das […]
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Enthalten in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz aktuell 
Was Sie über gesundheitszuträgliche Arbeitsplatzbeleuchtung wissen sollten
Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren, aber auch Leistungsminderungen lassen sich durch eine gute Arbeitsplatzbeleuchtung verhindern. Nicht nur in der dunklen Jahreszeit sollten Sie daher sicherstellen, dass Ihr Betrieb dabei in einem guten Licht dasteht. Die einschlägigen gesetzlichen Anforderungen enthält die Arbeitsstättenverordnung. Die Konkretisierungen hierzu finden sich in der Arbeitsstättenregel ASR A3.4 „Beleuchtung“.
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Enthalten in Sicherheit im Betrieb
Kennen Sie den Unterschied zwischen Not-, Sicherheits- und Ersatzbeleuchtung?
Der Hauptunterschied zwischen Not- und Sicherheitsbeleuchtung liegt in ihrem Zweck und Umfang. Die Notbeleuchtung ist ein umfassenderer Begriff, der alle Beleuchtungssysteme umfasst, die bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung in Betrieb gehen.
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Enthalten in Arbeitsschutz und Hygiene im Gesundheitswesen
So erfüllen Sie die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung
Überprüfungen der Aufsichtsbehörden haben ergeben, dass immer noch viele Einrichtungen und Praxen des Gesundheitswesens die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung nicht erfüllen. Damit Sie auf der sicheren Seite sind, haben wir für Sie die wichtigsten Anforderungen noch einmal zusammengefasst.
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Enthalten in Arbeitsschutz und Hygiene im Gesundheitswesen
Überprüfen Sie Ihre Fluchtwege und Notausgänge
Bei der Begehung von Einrichtungen und Praxen im Gesundheitswesen werden immer wieder Probleme bei der Sicherstellung der Fluchtwege und Notausgänge festgestellt. Müssen Ihre Beschäftigten, Patienten und Bewohner das Gebäude im Gefahrenfall schnell verlassen, sind diese Wege und Ausgänge überlebenswichtig. Prüfen Sie deshalb auch bei Ihnen alle Fluchtwege sowie Notausgänge und lassen Sie Mängel sofort abstellen.
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Bei der Begehung von Einrichtungen und Praxen im Gesundheitswesen werden immer wieder Probleme bei der Sicherstellung der Fluchtwege und Notausgänge festgestellt. Müssen Ihre Beschäftigten, Patienten und Bewohner das Gebäude im Gefahrenfall schnell verlassen, sind diese Wege und Ausgänge überlebenswichtig. Prüfen Sie deshalb auch bei Ihnen alle Fluchtwege sowie Notausgänge und lassen Sie Mängel sofort abstellen.
Enthalten in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz aktuell 
Arbeitsstättenregeln: Welche Vorteile sie bieten und wann Abweichungen erlaubt sind
Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Arbeitgeber bei allen Schutzmaßnahmen gegen arbeitsbedingte Gefährdungen für ihre Beschäftigten den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene einhalten. Diesen spiegeln die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) wider, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt macht. Die ASR bieten daher eine wichtige Hilfe, um die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung rechtskonform umzusetzen.
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Enthalten in Arbeitsschutz und Hygiene im Gesundheitswesen
Neue Arbeitsstättenregel „Bildschirmarbeit“: Das müssen Sie unbedingt beachten
Der Gesetzgeber passt in regelmäßigen Abständen Gesetze und Verordnungen zum Arbeitsschutz an. Das Ziel dieser Anpassungen sind die Verbesserung des Arbeitsschutzes durch neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung sowie die Berücksichtigung des neuesten Stands der Technik. Beachten Sie in Ihrer Einrichtung oder Praxis daher alle Änderungen in der Gesetzgebung und passen Sie regelmäßig Ihre Schutzmaßnahmen an, wie es im Folgenden am Beispiel der „Bildschirmarbeit“ dargestellt wird.
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