Eine Sitzung des Arbeitsschutzausschusses (ASA) dient dem Austausch und der Beratung über Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz im Betrieb, um Risiken zu minimieren, Unfälle zu verhindern und die Arbeitsbedingungen kontinuierlich zu verbessern. […]
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Haben Sie einen Arbeitsschutzausschuss (ASA)? In Deutschland ist er obligatorisch – für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten. Der ASA tagt regelmässig alle 3 Monate. Da ist gesetzlich geregelt. Eine Idee auch für die Schweiz?
Frage: „Ich bin als junge Sifa tätig und arbeite sehr eng mit unserem Betriebsarzt aus dem Werksarztzentrum zusammen. Mit dem Betriebsrat hingegen tue ich mich schwer – vielleicht, weil ich eher […]
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Ob als festangestellter Gefahrstoffbeauftragter oder als Fachkraft für Arbeitssicherheit – die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und dem Betriebsarzt ist essenziell für ein sicheres Arbeitsumfeld. Mit der überarbeiteten DGUV-Vorschrift 2 wurden zentrale Aspekte der betrieblichen Betreuung neu geregelt. Ziel ist es, die Beratung praxisnäher, flexibler und wirksamer zu gestalten. Die wichtigsten Änderungen haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst.
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Alle 3 Monate ist es wieder so weit: Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) tagt. So verlangt es § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) – jedenfalls für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten.