Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit ganz oder überwiegend am Bildschirm verbringen, wissen, wie anstrengend dies für die Augen sein kann. Abhilfe schaffen kann eine spezielle Sehhilfe, die Bildschirmbrille. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat hier in einer Entscheidung klargestellt, dass Arbeitgebende die Kosten für eine erforderliche Bildschirmbrille tragen müssen (EuGH, Urteil vom 22.12.2022, Az. C-392/21).