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Enthalten in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz aktuell 
Neuerungen in der DGUV-Regel 112-191 „Benutzung von Fuß- und Knieschutz“
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat die Regel 112-191 grundlegend überarbeitet. Die neue Ausgabe enthält praxisnahe Empfehlungen und klare Vorgaben zur Auswahl und sicheren Nutzung von Fuß- und Knieschutz. Neben allgemeinen Informationen zu Sicherheitsschuhen werden auch spezielle Themen wie orthopädischer Fußschutz berücksichtigt. Elf Anhänge dienen als zusätzliche Hilfen für die betriebliche Umsetzung.
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