Enthalten in Arbeitsschutz und Hygiene im Gesundheitswesen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) kommt dem Gesetzgeber mit einer Entscheidung vom 13.09.2022 (Az. 1 ABR 22/21) zuvor. Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2019 (EuGH, Urteil vom 14.05.2019, Az. C-55/18) waren die jeweiligen Mitgliedstaaten, also auch der deutsche Gesetzgeber, verpflichtet, anhand einer gesetzlichen Regelung ein System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen. Der Referentenentwurf liegt schon seit dem Frühjahr des Jahres vor. In Kraft ist das Gesetz noch nicht, aber die Vorgaben aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts sind eindeutig und gelten ab sofort. Erfahren Sie hier das Wichtigste dazu.
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