Enthalten in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz aktuell
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat einen neuen Mustertext der DGUV-Vorschrift 2 „Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ beschlossen, der die frühere Fassung von 2012 ablöst. Die Vorschrift regelt die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten im Betrieb und muss jetzt von den einzelnen Branchen-Unfallversicherungsträgern übernommen werden. Vorreiter ist dabei die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM), die ihre Neufassung schon zum 1.4.2025 veröffentlicht hat.
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