Ärzte haben ein hohes Haftungsrisiko und große Angst vor Kunstfehlern. Beim Betriebsarzt tritt neben der Angst vor einem Behandlungsfehler noch die Angst vor der Wut der Beschäftigten, wenn die arbeitsmedizinische Untersuchung zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führt. Aber: Solange der Arzt richtig behandelt, muss er keine Haftung fürchten (Landgericht (LG) Köln, 25.8.2020, Az. 3 O 208/19).