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Enthalten in Unterweisung Plus
Betriebsarzt haftet nicht bei fachgerechtem medizinischem Handeln
Ärzte haben ein hohes Haftungsrisiko und große Angst vor Kunstfehlern. Beim Betriebsarzt tritt neben der Angst vor einem Behandlungsfehler noch die Angst vor der Wut der Beschäftigten, wenn die arbeitsmedizinische Untersuchung zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führt. Aber: Solange der Arzt richtig behandelt, muss er keine Haftung fürchten (Landgericht (LG) Köln, 25.8.2020, Az. 3 O 208/19).
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Enthalten in Unterweisung Plus
Pflicht, Angebot, Schweigepflicht – was Führungskräfte zur Vorsorge wissen müssen
Führungskräfte betrachten die arbeitsmedizinische Vorsorge oft als reine Aufgabe des Betriebsarztes, mit der sie nichts zu tun haben, dabei gehören durchaus einige Pflichten zu den Führungsaufgaben. Wer Tätigkeiten mit gesundheitlichem Risiko verantwortet, muss wissen, wann Vorsorgen verpflichtend sind, welche organisatorischen Abläufe es zu beachten gilt und worin die eigene Verantwortung besteht.
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Enthalten in Unterweisung Plus
Die Wunschvorsorge – ein viel zu selten genutzter Joker für die eigene Gesundheit
Immer wieder haben Beschäftigte bei der Arbeit ein ungutes Bauchgefühl. Es kribbelt und zwickt und sie fragen sich, ob sich ihre Tätigkeit womöglich negativ auf ihre Gesundheit auswirkt. Häufiges Problem: Die Kollegen und Kolleginnen empfinden die Situation scheinbar nicht so. Für Führungskräfte ist die Situation eine echte Herausforderung. Wie sehr können und sollen sie auf individuelle Probleme eingehen? Für diese Fälle gibt es eine Lösung, die viel zu selten genutzt wird: die Wunschvorsorge.
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Enthalten in Unterweisung Plus
Arbeitsmedizinische Vorsorge: Ängste abbauen, Akzeptanz fördern
Viele Beschäftigte sehen in der arbeitsmedizinischen Vorsorge eine Art „TÜV für Menschen“. Schnell kommen Fragen auf wie: „Muss ich da hin?“, „Darf der Arbeitgeber alles erfahren?“ oder „Verliere ich meinen Job, wenn etwas festgestellt wird?“ Als Unterweisende können Sie viel tun, um solche Ängste abzubauen und die Akzeptanz für Vorsorgeuntersuchungen zu stärken. Dabei helfen Ihnen verschiedene Methoden und Präsentationstechniken, die Sie direkt in Ihre nächste Unterweisung einbauen können.
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Enthalten in Unterweisung Plus
Mund-zu-Mund-Propaganda? – So organisieren Sie die arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge
Alle Jahre wieder kurz vor Weihnachten trudelt die Anfrage des Betriebsarztes im Betrieb ein: Wie groß ist der Umfang der betriebsspezifischen Betreuung – im Klartext: wie viele Vorsorgen werden im kommenden Jahr benötigt? Vielen Betrieben fällt es dann schwer, den Aufwand abzuschätzen – schließlich weiß man doch gar nicht, ob alle Beschäftigten die Angebotsvorsorgen wahrnehmen wollen. Dass die Organisation dennoch keine Raketenwissenschaft ist, zeigt der Praxisfall.
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Enthalten in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz aktuell 
Berufliche Auslandsaufenthalte: Diese Liste hilft bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge
Die arbeitsmedizinische Vorsorge für Mitarbeiter, die berufsbedingt ins Ausland reisen oder sich, z. B. zu Montagearbeiten, dort sogar länger aufhalten müssen, gerät oft aus dem Blickfeld. Dabei sind sie besonders in subtropischen oder tropischen Ländern erhöhten gesundheitlichen Gefährdungen ausgesetzt.
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Enthalten in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz aktuell 
Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung: In jedem Betrieb Pflicht!
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, für eine qualifizierte sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung seiner Beschäftigten zu sorgen. Die Rechtsgrundlagen hierfür sind das Arbeitssicherheitsgesetz und die DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“. Die Betreuung hat das Ziel, Beschäftigte vor arbeitsbedingten Unfall- und anderen Gesundheitsgefahren zu schützen.
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