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Hochdruckreiniger
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Hochdruckreiniger: Verletzungen beim Umgang vorbeugen

  • 25.05.2023
  • Christoph Ledder
  • 9 Min.

Zu Beginn des Jahres 2022 verletzte sich ein Mann bei Arbeiten in einem Betrieb in Rein in Bayern lebensgefährlich. Er wollte eine Maschine mit einem Hochdruckreiniger säubern. Währenddessen verklemmte sich der Schlauch des Reinigers und der Beschäftigte verlor die Kontrolle über die Maschine. Mit dem Griff fügte er sich lebensgefährliche Verletzungen am Bauch zu. Ein Kollege des Mannes fuhr ihn umgehend ins Krankenhaus. Laut Polizeiangaben war der Mann kurze Zeit später außer Lebensgefahr. Arbeitsunfälle mit Hochdruckreinigern, wie der beschriebene, kommen häufig vor. Die aktuelle Unfallstatistik der DGUV ("Meldepflichtige Arbeitsunfälle und tödliche Arbeitsunfälle ausgewählte Hochdruck- und Spritzgeräte, 4. Januar 2021") wies in den Jahren 2010 bis 2019 rund 280 meldepflichtige Unfälle in Zusammenhang mit Hochdruckreinigern auf. Demnach können Verletzungen durch den Hochdruckwasserstrahl dabei durch das aus der Düse austretende Wasser entstehen. Zudem resultieren Arbeitsunfälle aus defekten Schlauchleitungen, aus dem das nicht sterile Wasser aus dem Hochdruckreiniger ausläuft. Bei Verletzungen können die Verunreinigungen gemeinsam mit weiteren Partikeln wie Farben und Lacke tief ins Gewebe eindringen. Dort können sie Schäden mit weitreichenden gesundheitlichen Folgen anrichten. Im schlimmsten Fall kann es zu Amputationen von Extremitäten kommen.

Bezeichnet man den Hochdruckreiniger auch als Flüssigkeitsstrahler?

Fachleute bezeichnen Hochdruckreiniger auch als Flüssigkeitsstrahler. Gemäß den Angaben in der DGUV-Regel GUV-R 500, “Arbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern”, handelt es sich hierbei um Maschinen, Einrichtungen oder Anlagen, bei denen die Flüssigkeit, auch mit Beimengungen, in freiem Strahl austritt. Der Strahl tritt entweder über Düsen oder andere geschwindigkeitserhöhende Öffnungen aus.

Flüssigkeitsstrahler bestehen aus:

  • Druckerzeuger
  • Erhitzer
  • Hochdruckleitungen
  • Spritzeinrichtungen
  • Sicherheitseinrichtungen
  • Regel- und Messeinrichtungen

Welchen Wasserdruck sollte ein gewerblicher Hochdruckreiniger haben? 

Der Wasserdruck trägt zur Effizienz der Hochdruckreiniger bei – vor allem bei den gewerblichen Modellen. Doch oft sind die Angaben des Wasserdrucks für die Anwender nicht offensichtlich. Vielmehr geben die Hersteller bei den Hochdruckreinigern den Maximaldruck und den Arbeitsdruck an. Beim Maximaldruck handelt es sich um den Druck bei geschlossener Düse des Reinigers. Der Arbeitsdruck dagegen – der Wasserdruck beim Austritt des Wasserstrahls aus der Düse – sollte für gewerbliche Anwendungen mindestens 100 Bar betragen. Namhafte Hersteller von Hochdruckreinigern bieten Hochdruckreiniger mit einem Wasserdruck bzw. einem Arbeitsdruck von 180 Bar an. Der Sprühstrahl bei Hochdruckreinigern kann im Übrigen bis zu 1.000 Bar betragen. Bei der Neuanschaffung von Hochdruckreinigern sollten Unternehmen vor allem auf den Arbeitsdruck achten. 

Was sind die Hauptgründe für Unfälle mit Hochdruckreinigern?

Unachtsamkeit und Fehleinschätzungen beim Umgang mit den Hochdruckreinigern sind die Gründe, warum es zu Arbeitsunfällen mit den Hochdruckreinigern kommt. Anders als bei Geräten, die für Privatzwecke konzipiert wurden, kann bei professionellen Reinigern ein enormer Druck entstehen. Bei solchen industriellen Geräten tritt das Wasser mit einem Druck von mehreren hundert bar aus. Bis zu 1.000 bar sind durchaus möglich. Zum Vergleich: Ein konventioneller Hochdruckreiniger erreicht dagegen rund 100 bis 150 bar.

Darüber hinaus entstehen Arbeitsunfälle aufgrund von Selbstüberschätzung. Vielfach wird die Kraft des Wassers verkannt und zum Teil runtergespielt. Ein Wasserstrahl mit hohem Druck wirkt wie ein scharfes Messer. Dieser Effekt wird beispielsweise beim Wasserstrahlschneiden genutzt. Durch diese Methode können Steinplatten oder Stahl geschnitten werden.

Technische Defekte an den Hochdruckreinigern sind eine weitere Ursache für Arbeitsunfälle. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sollten Arbeitgeber gemeinsam mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit (Sifa) sowie den Sicherheitsbeauftragten kontrollieren, welche potenziellen Gefährdungen von den Hochdruckreinigern ausgehen.

Was können Arbeitgeber unternehmen, um Verletzungen auszuschließen?

Aus der Gefährdungsbeurteilung leiten sich die Schutzmaßnahmen ab, die von Arbeitgebern zeitnah umgesetzt werden müssen, um Gefährdungen durch Hochdruckreiniger auszuschließen.

Die Maßnahmen im Detail:

  • Betriebsanweisung für die Mitarbeiter

    Betriebe müssen für jeden Hochdruckreiniger eine Betriebsanweisung für die Beschäftigten aufstellen. Die Erstellung der Betriebsanweisung hat den Zweck, dass sie das Verhalten beim Umgang mit Hochdruckreinigern regelt. Darüber hinaus enthält die Betriebsanweisung sämtliche Regeln und Vorschriften in Bezug auf den Umgang mit Hochdruckreinigern. So sollen Unfallgefahren und Gesundheitsrisiken gar nicht erst entstehen oder auf ein Minimum reduziert werden. Darüber hinaus ist die Betriebsanweisung die Grundlage für Unterweisungen. Auch die Herstellerangaben der Hochdruckreiniger sowie Informationen zur Nutzung des jeweiligen Hochdruckreinigers müssen in der Betriebsanweisung stehen. 

    Wenn Arbeitgeber bzw. Unternehmen die Betriebsanweisung erstellen, können sie unter anderem die Betriebsanleitung des Hochdruckreinigers nutzen. Die Einwirkung von angewandten Arbeitsstoffen auf die Werkstoffe des Hochdruckreinigers müssen sie dabei besonders beachten. 
  • Außerdem müssen Betriebsanweisungen zwingend folgende Angaben bzw. Informationen enthalten: 

    – Angaben zur Wartung und Instandhaltung sowie Verhaltensweisen bei etwaigen Störungen und Schutzmaßnahmen

    – Informationen zu den Arbeitsstoffen, die zum Betrieb des Hochdruckreinigers genutzt werden. Mitunter sind dies brennbare Flüssigkeiten oder andere Gefahrstoffe 
      
    – Manche Betriebe nutzen robotergestützte Wasserstrahlschneidanlagen sowie Wasserstrahltischanlagen. Bei deren Benutzung können sich für die Beschäftigten Sicherheitsrisiken und Gesundheitsgefahren ergeben. In der Betriebsanweisung müssen sich dementsprechend Hinweise auf diese Gefahren wiederfinden. 

    – In der Betriebsanweisung müssen Hinweise auf Gefahren vorhanden sein, die vom Betrieb der Hochdruckreiniger und Flüssigkeitsstrahler ausgehen. Diese Gefahrenhinweise schließen unter anderem die 
      verwendeten Flüssigkeiten mit ein, denn auch von diesen gehen Gefahren für den Anwender aus. Gefahren ergeben sich beispielsweise bei der Anwendung von Hochdruckreinigern in feuergefährdeten Räumen. Zudem kann Flüssigkeit des Hochdruckreinigers bei falscher Anwendung unter die Haut des Anwenders durch Ein- und Durchschüsse gelangen. 

    – Die Betriebsanweisung muss Angaben zur PSA (Persönlichen Schutzausrüstung) enthalten. Weitere Sicherheitsmaßnahmen zum Ausschluss von Gesundheitsgefahren sind Angaben zu Hygienemaßnahmen sowie Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit den Hochdruckreinigern und Flüssigkeitsstrahlern.
  • Beschäftigungseinschränkung

    Dieser Punkt darf bei der Entwicklung von Schutzmaßnahmen nicht fehlen, wenn es um Arbeiten mit dem Hochdruckreiniger geht. Demzufolge dürfen nur Versicherte mit den Geräten arbeiten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Darüber hinaus müssen die Beschäftigten die Hochdruckreiniger in- und auswendig kennen. Die rechtliche Grundlage für die Beschäftigungseinschränkung ist unter anderem das Jugendarbeitsschutzgesetz. 
     
  • Unterweisung 

    Arbeitgeber sind zur Unterweisung verpflichtet, wenn Mitarbeiter mit den Hochdruckreinigern arbeiten müssen. Vor der erstmaligen Aufnahme sowie mindestens einmal pro Jahr müssen die Unterweisungen stattfinden. Dabei sollten Arbeitgeber vor allem auf die Gefahren beim Umgang mit dem Flüssigkeitsstrahler sowie auf die Sicherheitsbestimmungen eingehen. Außerdem gehört das Verhalten bei Unfällen und Störungen dazu sowie Aufklärung über die Maßnahmen, die in solchen Fällen umgesetzt werden müssen.
     
  • Schutzschalter

    Wenn Hochdruckreiniger elektrisch betrieben werden, dürfen sie ausschließlich an abgesicherten Steckdosen wie beispielsweise an Baustromverteiler mit einem FI-Schutzschalter angeschlossen werden. Die Funktion des Schutzschalters besteht darin, dass sich der Stromkreis bei Fehlerstrom automatisch abschaltet. Darüber hinaus liegt die Funktion des Schutzschalters darin, dass tödliche Stromschläge verhindert werden. Der Schutzschalter ist demnach unabdingbar bei der Bedienung elektrisch betriebener Hochdruckreiniger.

Welche Maßnahmen müssen im Gefahrenfall getroffen werden?

Gefahren bei Tätigkeiten mit dem Hochdruckreiniger sind nicht ausgeschlossen. Folgende Maßnahmen sollten im Gefahrfall getroffen werden:

  • Geeigneten Atemschutz bereithalten, um Rettungsmannschaften die Erreichung und Rettung der Personen zu ermöglichen
     
  • Unterbrechung des Stromkreislaufes
     
  • Bei der Verwendung von Sprechfunk muss darauf geachtet werden, dass die Funkverbindung kontinuierlich gegeben ist.
     
  • Technische Maßnahme: Neben der Betätigungseinrichtung an der Spritzeinrichtung des Hochdruckreinigers ist eine zusätzliche Befehlseinrichtung mit selbsttätig rückstellendem Stellteil vorhanden. Dies ist beispielsweise bei von Hand gehaltenen Spritzeinrichtungen mit Zweihandschaltung der Fall.

Schutzmaßnahmen müssen Arbeitgeber auch dann treffen, wenn besondere Betriebsverhältnisse gegeben sind. Diese besonderen Verhältnisse liegen beispielsweise dann vor, wenn Beschäftigte in den Gefahrbereich von mechanisch geführten Spritzeinrichtungen gelangen können. Zudem liegen solche besonderen Verhältnisse vor, wenn bei handgeführten Spritzeinrichtungen in engen Räumen die Gefahr von Verletzungen besteht. Auch bei der Rohr- und Wärmetauschreinigung mit Schlauchleitungen oder Lanzen besteht für Beschäftigte Verletzungsgefahr.

Gibt es konkrete Sicherheitsregeln bei der Anwendung von Hochdruckreinigern?

Tätigkeiten mit Hochdruckreinigern sind nicht ungefährlich und werden oft unterschätzt. Aus diesem Grund kommt es häufig zu (tödlichen) Arbeitsunfällen. Folgende zehn Sicherheitsregeln sollten Unternehmen in die Betriebsanweisung für Hochdruckreiniger einbauen:

  • Verwendung erst nach Unterweisung sowie Einweisung in die sichere Handhabung des Geräts. 
     
  • Nur gemäß den Angaben der Betriebsanweisung
     
  • Benutzung nur nach Sicht- und Funktionskontrolle und wenn das Gerät samt Schlauchleitungen, Spritzeinrichtungen und anderen Geräteteilen einwandfrei ist.
     
  • Niemals eigenmächtig reparieren oder flicken
     
  • Bis etwa 250 bar genügt ein Schutz gegen Nässe, darüber auch bei Kurzeinsätzen nur mit geeigneter PSA. Dazu zählen neben der Schutzbrille und den Handschuhen zum Beispiel auch Gehörschutz. 
     
  • Den Wasserstrahl niemals auf Körperteile richten!
     
  • Verwendung des Hochdruckreinigers nur ab 18 Jahren (Ausnahme bilden Azubis. Dann darf der Hochdruckreiniger unter Aufsicht genutzt werden)
     
  • Anwendung des Hochdruckreinigers nur mit Zutrittsbeschränkungen für unbeteiligte Personen. Dazu gehören zum Beispiel Kinder oder unbeteiligte Personen.
     
  • Den Hochdruckreiniger niemals von einer Leiter aus benutzen!
     
  • Nicht für die Reinigung von elektrischen Anlagen und Geräten benutzen und nicht in der Nähe von spannungsführenden Teilen verwenden. Beschäftigte dürfen Maschinen und Anlagen nur reinigen, wenn es laut Betriebsanleitung erlaubt ist.

Welche weiteren Maßnahmen können Arbeitgeber ergreifen?

Es gibt eine Reihe weiterer Maßnahmen, die Arbeitgeber treffen können:

  • Hautschutz zur Verfügung stellen


         Bei Tätigkeiten mit Hochdruckstrahlern müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten mit dem passenden Hautschutz ausstatten. Vor allem          
         Hautschutzmittel sowie Hautreinigungs- und Hautpflegemittel müssen sie ihren Beschäftigten geben.

  • Verwendung von mechanisch geführten Spritzeinrichtungen

    Betriebe müssen dafür sorgen, dass die Mitarbeiter mechanisch geführte Spritzeinrichtungen verwenden – soweit es technisch möglich ist. Kennzeichnend für solche mechanisch geführten Geräte ist, dass die Rückstoßkraft der Geräte nicht mehr von der führenden Person aufgenommen. Beispiele für mechanisch geführte Spritzeinrichtungen sind: 

    – Wasserstrahlschneidanlagen mit Schneidtischen sowie schienengeführte Wasserstrahlschneidanlagen

    – Behälterreinigungsanlagen

    – Schiffswandreinigungsanlagen

    – Anlagen zum Betonabtrag

    – Kanalreinigungsanlagen

     
  • Von Hand gehaltene Spritzeinrichtungen

    Geräte, die manuell geführt werden, dürfen nur dann verwendet werden, wenn sichergestellt ist, dass die Spritzeinrichtung nur von einem sicheren Standplatz aus betätigt werden kann. Unternehmer müssen dafür sorgen, dass mehrere Spritzeinrichtungen nur dann mit einem Druckerzeuger gleichzeitig betrieben werden, wenn beim Öffnen oder Schließen einzelner Spritzeinrichtungen bei den übrigen keine gefährlichen Rückstoßveränderungen auftreten können. 

    Zudem müssen Arbeitgeber dafür sorgen, dass mehrere Spritzeinrichtungen nur dann mit einem Druckerzeuger gleichzeitig betrieben werden, wenn beim Öffnen oder Schließen einzelner Spritzeinrichtungen bei den übrigen keine gefährlichen Rückstoßveränderungen auftreten können. Weitere Anforderungen, die Unternehmen bei von Hand gehaltenen Spritzeinrichtungen erfüllen müssen, stehen in der DGUV-Regel 100-501. 
     
  • Schlauchleitungen

    Schlauchleitungen müssen von den Anwendern so geführt werden, dass sie nicht beschädigt, eingeklemmt oder überfahren werden können. Übermäßige Zug- oder Biegebeanspruchungen sollten vermieden werden. Bei undichten Schlauchleitungen sollte unverzüglich der oder die Vorgesetzte informiert werden. Außerdem müssen Schlauchanschlüsse und -verbindungen so gesichert werden, dass ein Umherschlagen der Schlauchenden beim unbeabsichtigten Lösen verhindert ist. 
     
  • Außerbetriebnahme des Hochdruckreinigers

    Wenn die Außerbetriebnahme des Hochdruckreinigers ansteht, muss man darauf achten, den Flüssigkeitsdruck in allen Teilen der Maschine oder Anlage bis auf den atmosphärischen Druck abzubauen und das Gerät oder die Anlage entsprechend den Angaben der Betriebsanleitung oder der Betriebsanweisung zu reinigen. Beispiele für die Außerbetriebnahme sind das Abstellen des Hochdruckreinigers bei Arbeitsende oder die Durchführung von Instandhaltungs-, Um- und Nachrüstarbeiten. Zu solchen Nachrüstarbeiten gehören unter anderem der Austausch der Düsen sowie der Werkzeug- und Schlauchwechsel.

Welche Maßnahmen müssen im Vorfeld und während der Benutzung von Hochdruckreinigern getroffen werden? 

Vor jeder Inbetriebnahme eines Hochdruckreinigers sollten die Spritzpistole sowie sämtliche Sicherheitseinrichtungen auf Mängel überprüft werden. Im Allgemeinen muss darauf geachtet werden, dass die Spritzpistole für den Druck der Pumpe geeignet ist. Außerdem darf das Gerät niemals an der Schlauchleitung gezogen werden.

Wichtig für den Schutz anderer bzw. umstehender Personen: Der Flüssigkeitsstrahl bzw. der Hochdruckstrahl darf niemals auf Andere gerichtet werden. Zudem sollten die Benutzer Hände und andere Körperteile nicht in den Flüssigkeitsstrahl halten, da es auch hier zu schweren Verletzungen kommen kann. 

Weitere wertvolle Tipps zum Umgang mit Hochdruckreinigern bietet die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) auf ihrer Website. Unter anderem sollten Anwender von Hochdruckreinigern einen Spritzschutz verwenden, um Gefährdungen aufgrund des Rückpralls von gelösten Teilen auszuschließen. Zudem sollte man den Hochdruckreiniger nicht von Leitern, sondern stets vom Gerüst aus benutzen.

Sollte PSA-Verordnung beim Verwenden der Hochdruckreiniger beachtet werden?

In jedem Fall muss die PSA-Verordnung beachtet werden. Gemäß § 1 PSA-BV (PSA-Benutzungsverordnung) gilt diese Verordnung für die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstungen durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen durch Beschäftigte bei der Arbeit.

Laut der Verordnung dient die PSA gegen eine Gefährdung der Sicherheit und Gesundheit und unterliegt verschiedenen Anforderungen, die detailliert in der Verordnung festgehalten sind.