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Brandursachen
Foto: © Dmitry Kalinovsky - Shutterstock

Elektrogeräte stehen an der Spitze bei den Brandursachen

  • 31.03.2022
  • Redaktionsteam SafetyXperts
  • 4 Min.

Die Anforderungen an die Elektrosicherheit sind hoch sowohl in Bezug auf Elektroinstallationen in Gebäuden wie auch auf elektrisch betriebene Geräte und Maschinen. Eine Vielzahl von DIN- und VDE-Normen regeln die jeweiligen technischen Details, etwa zu Fehlerstromschutzschaltern oder der Dicke von Isolierungen. Jedes Elektrogerät trägt ein Typenschild und verfügt über eine Bedienungsanleitung, welche die Verwendung festlegt und Schutzarten sowie Belastungsgrenzen nennt. Fazit ist, Brandursachen durch Elektrogeräte sind meist vermeidbar!

Funktioniert alles wie vorgesehen, ist die Nutzung des elektrischen Stroms sicher. Dennoch passieren Elektrounfälle, häufig aufgrund von menschlichem Fehlverhalten, seltener durch technische Fehler. Dies betrifft keineswegs nur Arbeiten im Freien oder auf Baustellen, wo Elektrogeräte unter besonders rauen Bedingungen durch Staub oder Nässe stark belastet werden. In privaten Haushalten sind es eher nicht fachmännisch ausgeführte Elektroinstallationen oder Reparaturen, die zu Stromunfällen führen. Doch auch wenn Sie solche Fälle für Ihr Unternehmen ausschließen können, weil alles vom Fachmann installiert wurde, alle Elektrogeräte des Betriebs geprüft und nur indoor eingesetzt werden, dürfen Sie das Thema „Elektrogefahren“ nicht abschließen, denn bei den Brandursachen stehen Elektrogeräte an der Spitze.

Unterweisen Sie alle Mitarbeiter zu Elektrogefahren

Bisweilen herrscht in Betrieben die Meinung vor, für Elektrosicherheit seien die Arbeitsschützer nicht zuständig, dies sei Aufgabe des Betriebselektrikers. Da ist etwas dran, dennoch ist der Satz in dieser Formulierung ein Irrglaube. Denn das sind die Fakten:

  • Elektrosicherheit gehört zur Arbeitssicherheit. Elektrische Gefährdungen werden explizit als eines der 11 klassischen Themenfelder in den von den Berufsgenossenschaften wie der BAuA veröffentlichten Gefährdungskatalogen genannt. Elektrogefahren zu berücksichtigen ist daher Teil jeder Gefährdungsbeurteilung.
  • Elektrosicherheit gehört in fachmännische Hände. Jede Tätigkeit, bei der eine elektrische Gefährdung nicht sicher ausgeschlossen werden kann, gehört in die Hände einer Elektrofachkraft (s. u.). Die beiden Punkte lassen auf den ersten Blick einen Widerspruch vermuten. Denn eine Sifa ist nicht automatisch ein Experte für Elektrosicherheit. Abgesehen von Fällen, in denen die Sifa selbst aus einem Elektroberuf stammt, kann sie weder Elektroinstallationen fachgerecht durchführen noch Elektrogeräte prüfen und reparieren.

Für diese Aufgaben ist die Elektrofachkraft zuständig. Damit berühren und überschneiden sich die Aufgaben und Zuständigkeiten von Sifa und Elektrofachkraft. Nicht nur bei Gefährdungsbeurteilungen, sondern auch bei einer Unterweisung zur Elektrosicherheit sind Sie gut beraten, Ihre Elektrofachkraft zurate zu ziehen oder aktiv einzubinden.

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Die Aufgaben und Funktionen der „Elektroarbeiter“

Der Arbeitgeber muss gemäß DIN VDE 1000-10 sowie der DGUV-Vorschrift eine Elektrofachkraft (EFK) einsetzen für alle Aufgaben rund um das Errichten, Ändern und Instandhalten elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Elektrofachkräfte müssen über eine besondere fachliche Qualifikation/Ausbildung verfügen, Kenntnisse und Erfahrungen aufweisen und ihre Eignung nachweisen können. Eine EFK ist in der Regel mindestens ein Geselle, Facharbeiter oder Meister in einem Elektroberuf. Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) ist eine Zusatzqualifikation für Nicht-Elektroberufe, die im Arbeitsalltag häufig etwas mit Elektrik zu tun haben. Eine EFffT darf bestimmte („festgelegte“) sich wiederholende elektrotechnische Arbeiten an Betriebsmitteln eigenverantwortlich durchführen. Klassischer Fall ist die EFKffT Schreinerhandwerk, die beim Einbau einer Küche auch den Elektroherd anschließen darf und dafür nicht extra eine EFK einbeziehen muss. Es gibt viele Varianten dieser EFKffT, z. B. für das Sanitärhandwerk, für Hybridfahrzeuge, für den Metallbau, für Abwassertechnik etc. „Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)“ ist eine Weiterbildungsmaßnahme für Mitarbeiter in technischen Berufen. EuP werden im Betrieb von einer EFK für eine bestimmte Arbeit angeleitet und dürfen nur unter deren Aufsicht eingesetzt werden.

Hinweis: Ihre allgemeine Unterweisung zur Elektrosicherheit ersetzt in keinem Fall die speziellen Schulungen für EuP oder EFKffT.

Verantwortungsbereiche klar definieren, um Brandursachen zu vermeiden

Wichtig ist und das muss jedem Beschäftigten nach Ihrer Unterweisung klar sein: Jeder Beschäftigte, der nicht als EFK, EFKffT oder EuP qualifiziert ist, gilt juristisch – und unabhängig von seinen möglicherweise vorhandenen Kenntnissen – als elektrotechnischer Laie. Ein Laie darf lediglich simple und gefahrlose Elektroarbeiten übernehmen wie ein Leuchtmittel austauschen oder eine Schraubsicherung auswechseln. Ein Laie darf elektrische Betriebsmittel nur benutzen, keinesfalls reparieren. Das bedeutet: Auch wenn ein erfahrener Mitarbeiter sein Eigenheim komplett selbst verkabelt oder die Solaranlage auf seinem Garagendach eigenhändig installiert hat, darf er am Arbeitsplatz nicht mal eine Steckdose versetzen. Machen Sie in Ihrer Unterweisung folgende Grundregeln zur Elektrosicherheit deutlich:

  • Jedes Elektrogerät inkl. Kabel und Stecker vor dem Benutzen auf augenscheinliche Mängel und Schäden prüfen!
  • Elektrogeräte nur gemäß den Vorgaben des Herstellers (s. Bedienungs- oder Betriebsanleitung) benutzen!
  • Die Einsatzgrenzen für Elektrogeräte streng beachten, z. B. Einsatz im Freien, in feuchter Umgebung, bei Staubentwicklung usw.!
  • Bei Mängeln an Elektrogeräten, merkwürdigen Geräuschen, brenzligen Gerüchen usw. nicht weiterarbeiten, keine Provisorien dulden, das Gerät aus dem Verkehr ziehen und den Vorgesetzten informieren!
  • Niemals eigenmächtig Elektroinstallationen vornehmen, immer den Fachmann / die Elektrofachkraft mit einbeziehen!

So einfach geht die Vermeidung von Brandursachen in Ihrem Betrieb!