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Betriebsrat
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Betriebsrat: Aufgaben, Rechte und Pflichten

  • 15.02.2022
  • Redaktionsteam SafetyXperts
  • 5 Min.

Die Hauptaufgaben des Betriebsrates ist die Vertretung der Interessen seiner Arbeitnehmer-Kollegen gegenüber dem Chef oder Arbeitgebers. Laut Betriebsverfassungsgesetz hat der Betriebsrat aber noch eine Reihe weiterer Pflichten.

Der Betriebsrat wird in einem Intervall von vier Jahren immer wieder neu gewählt. Damit die Wahl rechtskräftig ist, müssen verschiedene Vorschriften eingehalten werden.

Wer die Wahl zum Betriebsrat annimmt, bekommt aber keine extra Vergütung, da es sich hierbei um eine Art „Ehrenamt“ handelt. Der Betriebsrat kann sich aber von seiner eigentlichen Tätigkeit bezahlt freistellen lassen, um Seminare zu besuchen, damit er sich für seine zukünftigen Aufgaben das nötige Rechtswissen aneignen kann. Nur wenn der Betriebsrat über das nötige Fachwissen verfügt, kann er die Interessen der Arbeitnehmer richtig vertreten und auch den Arbeitgeber per personellen Entscheidungen unterstützend zur Seite stehen.

Warum ist der Betriebsrat so wichtig?

Einzelne Arbeitnehmer haben es schwerer Ihrer Wünsche/Bedürfnisse beim Arbeitgeber vorzutragen und/oder sich gegen unternehmerische Entscheidungen zur Wehr zu setzen. Aus diesem Grund schreibt das Betriebsverfassungsgesetz ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl die Wahl eines Betriebsrates vor. Zur wichtigsten Funktion des Betriebsrats gehört nicht nur die Mitarbeitervertretung, sondern auch dass alle vom Gesetzgeber vorgegebenen Vorschriften und Normen (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheit, Tarifverträge usw.) eingehalten werden.

Ein Partner in Sachen Arbeitsschutz

Als Arbeitsschützer sollten Sie wissen, welche Mitwirkungsrechte die Arbeitnehmervertreter Ihres Betriebs in Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes haben. Denn dies ist für Sie die Basis einer rechtssicheren und erfolgreichen Zusammenarbeit. Da der Betriebsrat auch die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes kontrolliert, ist kann er ein guter Sparring Partner für Ihre Schutzmaßnahmen werden. Achten Sie dabei auf folgende Punkte:

  1. Machen Sie dem Betriebsrat klar, dass es seine Pflicht ist, beim Schutz der Mitarbeiter die Initiative zu ergreifen, z. B. das Durchführen einer Gefährdungsbeurteilung zu fordern oder eine Schutzmaßnahme anzustoßen.
  2. Leiten Sie Kopien von Unfallberichten unaufgefordert an den Betriebsrat weiter.
  3. Werten Sie das Unfallgeschehen gemeinsam mit einem Vertreter der Interessenvertretung aus.
  4. Benachrichtigen Sie den Rat, wenn Expositionsgrenzen, z.B. von Gefahrstoffen, überschritten werden.
  5. Geben Sie dem Betriebsrat die Möglichkeit zur Teilnahme an einer Betriebsbegehung.
  6. Binden Sie den Betriebsrat in strategische Arbeitsschutzprojekte, Sicherheitsprogramme, Kampagnen usw. ein

So gelingt die Zusammenarbeit beim Thema psychischer Arbeitsschutz

Ab welcher Mitarbeiterzahl ist der Betriebsrat nötig?

Die Zahl der Mitglieder des Betriebsrats ist abhängig von der Anzahl wahlberechtigter Personen. Ab einer Zahl von 5 wahlberechtigten Arbeitnehmern, darf die Belegschaft ein Betriebsratmitglied wählen. Bis zu einer Zahl von 20 Arbeitnehmern, bleibt es bei der einen Person. Danach steigt die Mitgliederzahl in Abhängigkeit der wahlberechtigten Arbeitnehmer (siehe §9 BetrVG):

Anzahl wahlberechtigter ArbeitnehmerMitglieder im Betriebsrat
5 – 201
21 – 503
51 – 1005
101 – 2007
201 – 4009
401 – 70011
701 – 100013
1001 – 150015
1501 – 200017
2001 – 250019
2501 – 300021
3001 – 350023
3501 – 400025
4001 – 450027
4501 – 500029
5001 – 600031
6001 – 700033
7001 – 900035

Bei mehr als 9.000 Arbeitnehmern steigt die Zahl der Betriebsratsmitglieder um 2 Mitglieder je weitere 3.000 Arbeitnehmer.

Die Kosten der Wahl trägt übrigens der Arbeitgeber.

Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Aufgaben des Betriebsrats

Alle Aufgaben des Betriebsrats beginnend im Bereich des Arbeitsschutzes bis hin zu den Unfallverhütungsvorschriften werden im §80 des Betriebsverfassungsgesetzes geregelt.

Diese Aufgaben hat der Betriebsrat

  • Der Betriebsrat hat drauf zu achten, dass alle Gesetze und Tarifverträge eingehalten werden. Dabei muss er ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften zu legen.
  • Als Mitglied des Arbeitsschutzausschusses hat der Betriebsrat die Pflicht beim Arbeitgeber Maßnahmen vorzuschlagen und/oder zu beantragen, die für die Mitarbeiter und den Betrieb gleichermaßen von Vorteil sind.
  • Zu den Betriebsrat Aufgaben gehört auch, dass er bei beruflichen Aufstiegen, angebotenen Weiter- und Fortbildungsmaßnahmen, wie auch Einstellungen darauf zu achten hat, dass Männer und Frauen gleichberechtigt behandelt werden.
  • Der Betriebsrat soll dafür sorgen, dass Arbeitnehmer ihre Erwerbstätigkeit besser mit Ihrer Familie vereinbaren können.
  • Des Weiteren ist der Betriebsrat auch im Bereich der Jugendarbeit tätig. So ist er derjenige, der die Wahl zur Jugend- und Ausbildungsvertretung betreut. Gleichzeitig nimmt er von den gewählten Vertretern und den Arbeitnehmern Anregungen und Ideen an, um diese dem Arbeitgeber vorzutragen und/oder auf deren Umsetzung hinzuwirken.
  • Natürlich gehört auch zu den Pflichten des Betriebsrates, dass er die Eingliederung/Einstellung älterer, schwerbehinderter und ausländischer Arbeitnehmer fördert und unterstützt.
  • Zudem ist der Betriebsrat wie auch der Arbeitsschutzausschuss aktiv an den Arbeitsschutzmaßnahmen und dem betrieblichen Umweltschutz beteiligt.

Wissenswert: §2 Abs. Betriebsverfassungsgesetz gibt vor, dass Betriebsrat, Arbeitgebervereinigungen, Gewerkschaften und Arbeitgeber zum Wohle des Arbeitnehmers zusammenarbeiten sollen.

Welche Rechte hat der Betriebsrat?

Der Gesetzgeber spricht dem Betriebsrat spezielle Rechte zu, warum die Mitglieder des Betriebsrates unter einem besonderen Schutz stehen. So hat er deutlich mehr Freiheiten und Möglichkeiten als ein normaler Arbeitnehmer. Er kann z. B. einen Arbeitnehmer vor einer willkürlichen Entscheidung des Arbeitgebers bewahren.

Wissenswert: Bei bestimmten Unternehmensentscheidungen, wie z. B. Kündigungen oder Überstunden, darf der Arbeitgeber keine einseitigen Entscheidungen treffen. Er muss vorher den Betriebsrat informieren und diesen aktiv am Entscheidungsprozess beteiligen.

Zu den Rechten des Betriebsrat gehört auch die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber, sollten ihm während seiner Tätigkeit Kosten entstehen. Genaue Infos, welche Kosten sich der Betriebsrat vom Arbeitgeber ersetzen lassen kann, ist im Betriebsverfassungsgesetz §40 nachzulesen.

Welche Kosten kann sich der Betriebsrat vom Arbeitgeber ersetzen lassen?

  • Kosten für Büropersonal im notwendigen Rahmen
  • Kosten für PC, Telefax und/oder Telefon
  • Kosten für Schreibmaterial, Mobiliar und andere sachliche Mittel.

Der Betriebsrat hat Anspruch auf Schulung!

Zur Funktion des Betriebsrats gehört auch, dass er sein Recht auf Schulung in Anspruch nimmt, um das notwendige Wissen zu erwerben, dass er für sein Amt benötigt. Hierzu steht im §37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz, dass die hierfür anfallenden Kosten ebenfalls vom Arbeitgeber zu tragen sind. Grundvoraussetzung hierfür ist, dass die Schulungskosten verhältnismäßig sein müssen, das nötige Wissen noch nicht vorhanden ist und dass der Besuch der Schulung den normalen Betriebsablauf nicht verhältnismäßig überbelasten darf.

Pflichten des Betriebsrates: Welche Verteilungsrechte hat er?

Für eine ordnungsgemäße Ausübung seines Amtes hat der Betriebsrat eine Vielzahl a n Möglichkeiten. So hat der Betriebsrat das Recht, sich aktiv an verschiedene Entscheidungen seines Arbeitgebers zu  beteiligen, wie z. B.

  • an der Gestaltung des Arbeitsplatzes.
  • den sozialen Angelegenheiten der Firma und deren Angestellten.
  • bei der Gestaltung des Umwelt- und des Arbeitsschutzes.
  • bei allen Angelegenheiten personeller und wirtschaftlicher Natur.
  • bei der Gestaltung der Arbeitsumgebung und des Arbeitsablaufs.

Wissenswert: Alle Rechte des Betriebsrates, die notwendigen Kompetenzen und Befugnisse sind im Betriebsverfassungsgesetz §§87-113  verankert. Neben dem Mitbestimmungsrecht hat der Betriebsrat noch weitere Rechte, wie das Zustimmungsverweigerungsrecht und das Anhörungs-, Unterrichtungs- und Beratungsrecht.

Neben Aufgaben und Rechte hat der Betriebsrat  noch eine lange Liste Pflichten zu erfüllen, die zum Teil gesetzlicher Natur sind. So hat der Betriebsrat die Pflicht sich fortzubilden, damit er die Arbeitnehmer seiner Firma angemessen vertreten kann. Natürlich unterliegt der Betriebsrat ebenfalls der Verpflichtung zur Verschwiegenheit. Er ist des Weiteren dazu verpflichtet, dass er an den monatlichen Gesprächen mit dem Arbeitgeber und/oder an den Betriebsratsitzungen teilnimmt.

Beachten Sie die Verschwiegenheitspflicht des Betriebsrats

Die Verschwiegenheitspflicht des Betriebsrats bedeutet, dass dieser Infos bezüglich des Personals, Betriebsgeheimnisse usw. nicht nach außen dringen lassen darf. Achtung, die Verschwiegenheitspflicht hat der Betriebsrat nur gegenüber dritte. Mit anderen Mitgliedern des Betriebsrats kann er sich natürlich über die entsprechenden Sachverhalte unterhalten. Bezüglich der Verschwiegenheitspflicht des Betriebsrats gibt es einige Ausnahmen, die im Betriebsverfassungsgesetz §§ 82 Abs. 2- 83 Abs.1 nachgelesen werden können.

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