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DGUV-Vorschriften
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Das sollten Sie über die DGUV Vorschriften wissen!

  • 30.01.2022
  • Redaktionsteam SafetyXperts
  • 6 Min.

Die Unfallverhütung ist im Unternehmen ein wichtiges Thema. Aus diesem Grund wurden die DGUV Vorschriften erlassen. Was Sie anhand dieser Vorschriften beachten müssen und welche Bedeutung sie für Unternehmer, Beschäftige und Sicherheitsbeauftragte hat, lesen Sie in diesem Artikel.

Gültigkeit und Kontrolle der DGUV Vorschriften

Nach § 14 ff. SGB VII sind die gesetzlichen Unfallversicherungsträger dazu verpflichtet, “für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen.” In diesem Sinne wurden die Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschriften) erlassen, deren Einhaltung von den Aufsichtsdiensten der Unfallversicherungen kontrolliert wird.

Bereits 1884 gab es das erste Unfallversicherungsgesetz. Die darin enthaltenen, verbindlichen Unfallverhütungsmaßnahmen wurden seitens der Berufsgenossenschaften erlassen. Denn damals lag die Aufsicht bezüglich der Einhaltung der Unfallverhütungsmaßnahmen aufseiten technischer Aufsichtsbeamter. Heute wie auch damals stellen die DGUV Vorschriften in Deutschland ein verbindliches Regelwerk dar. Innerhalb der DGUV Vorschriften werden alle branchen- und verfahrensspezifischen Anforderungen aufgeführt, die immer dasselbe Ziel haben, den Gesundheitsschutz sowie den Arbeitsschutz im Betrieb.

Wer unterliegt den DGUV Vorschriften?

Die deutschen Unfallverhütungsvorschriften sind sogenannte Muss-Vorschriften und gelten als verbindliche Rechtsnormen. Diesen unterliegen alle Mitglieder der Berufsgenossenschaft, Arbeitnehmer wie auch Unternehmer. Aber die Unfallverhütungsvorschriften haben auch für Fremdfirmen Gültigkeit, die für Mitgliedsunternehmen tätig sind. Auch dann, wenn deren Firmensitz außerhalb Deutschlands ist und sie keiner Berufsgenossenschaft angehören (§ 16 Abs. 2 SBG VII).

Diese Pflichten haben Unternehmer und Beschäftigte

Grundsätzlich sind Unternehmer verantwortlich dafür, Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame
Erste Hilfe zu treffen. So legen es die staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften fest. Die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ bezieht sich dabei auf die Pflichten des Arbeitgebers und des Mitarbeiters, um letzte vor Arbeitsunfällen zu schützen.

DGUV Vorschriften für Unternehmer

In der DGUV Vorschrift 1 werden vor allem 4 Bereiche definiert, die der Unternehmer erfüllen muss, um den Arbeits- und Gesundheitsschutz seiner Mitarbeiter zu gewährleisten.

Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilungen überprüfen und aktualisieren ist Pflicht. Und das nicht nur, wenn sich betriebliche Gegebenheiten ändern. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn neue Geräte eingesetzt werden. Außerdem muss der Unternehmer das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und davon abgeleitete Maßnahmen sowie Ergebnisse von Kontrollen regelmäßig überprüfen.

Pflichtübertragung

Der Unternehmer muss Auftragnehmer und Lieferanten schriftlich auffordern, im Rahmen des Auftrags oder der Lieferung die für Sicherheit und Gesundheitsschutz einschlägigen Anforderungen einzuhalten.

Unterweisung der Versicherten

Der Unternehmer ist verpflichtet, die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterrichten. Dabei sollen die konkreten Gefährdungen am Arbeitsplatz, wie beispielsweise Hitze am Arbeitsplatz oder psychische Belastung am Arbeitsplatz, sowie die Schutzmaßnahmen im Fokus stehen. Die Unterweisungen müssen mindestens einmal im Jahr aufgefrischt werden.

Befähigung der Beschäftigten für Tätigkeiten

Überträgt der Unternehmer Aufgaben an seine Mitarbeiter, darf er das nur, wenn sie befähigt und in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, und Bestimmungen und Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz ausführen können.

Treten Mängel auf, die für Mitarbeiter gefährlich werden könnten, muss der Unternehmer aktiv werden. Das heißt, die betroffenen Arbeitsmittel oder Einrichtungen müssen der weiteren Benutzung entzogen oder stillgelegt werden. Außerdem sind Arbeitsverfahren oder -abläufe abzubrechen, bis der Mangel behoben ist.

DGUV Vorschriften für den Beschäftigten

Aber die DGUV Vorschrift 1 schließt auch die Mitarbeiter in die Präventionspflicht ein. Sie müssen Regelungen zum Arbeitsschutz berücksichtigen. Dazu gehört unter anderem das Tragen der vorgeschriebenen Schutzkleidung.

Außerdem dürfen sich Versicherte nicht durch Alkohol, Drogen und andere Rauschmittel oder Medikamente in einen Zustand versetzen, in dem sie sich oder andere bei der Arbeit gefährden können. Stellen Mitarbeiter fest, das:

  • ein Arbeitsmittel oder eine sonstige Einrichtung einen Mangel aufweist,
  • Arbeitsstoffe nicht einwandfrei verpackt, gekennzeichnet oder beschaffen sind
  • oder ein Arbeitsverfahren oder Arbeitsabläufe Mängel aufweisen,

müssen Sie den Mangel sofort melden oder beseitigen, wenn dies zu ihrer Arbeitsaufgabe gehört und sie über die notwendige Befähigung verfügen.

Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

Das Kapitel 4 der DGUV Vorschrift 1 regelt, wie der betriebliche Arbeitsschutz personell organisiert wird. Hier finden Sie unter anderem Hinweise zur Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten sowie zum Einsatz von Betriebsärzten. Die DGUV Vorschrift 1 regelt außerdem die Anzahl und Ausbildung von Ersthelfern und Betriebssanitätern.

Wie wird die Einhaltung von DGUV Vorschriften kontrolliert?

Die Einhaltung der DGUV Vorschriften wird von Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger oder technischen Aufsichtsdiensten kontrolliert. Diese übernehmen nach § 17 SGB VII auch beratende Tätigkeiten, um den Unternehmer oder die Versicherten bei der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften zu unterstützten.

Die Aufsichtspersonen, der Unfallversicherungsträger oder die technischen Aufsichtsdienste haben die Möglichkeit, Anordnungen auszusprechen oder gar Ordnungswidrigkeiten zu sanktionieren. Bei einem Ordnungswidrigkeitsverfahren können Bußgelder bis zu einer Höhe von 10. 000 Euro verhängt werden.

Wann wird ein Verstoß gegen das DGUV als Ordnungswidrigkeit gewertet?

Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren kann immer dann eingeleitet werden, wenn:

  • nach § 17 Abs. Satz 2 SGB VII die Aufsichtspersonen dem Arbeitnehmer oder Arbeitgeber individuelle Maßnahmen aufgetragen haben, damit diese die Unfallverhütungsvorschriften erfüllen können. Wird gegen diese Auflage verstoßen, stellt das nach § 209 SGB VII eine Ordnungswidrigkeit dar.
  • die jeweiligen Vorschriften des DGUV im Ordnungswidrigkeitskatalog zu finden sind.

Wichtig: Der Unfallversicherungsträger unterliegt der Verpflichtung, dem Unternehmer die Unfallverhütungsvorschriften mitzuteilen. Dieser muss wiederum seine Mitarbeiter darüber in Kenntnis setzen, sei es im Rahmen einer Unterweisung oder als Aushang.

DGUV Informationen zu Sicherheitsbeauftragten

Die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat im April eine neue Informationsschrift für Sicherheitsbeauftragte veröffentlicht. Das leicht verständliche Dokument ist auch als Sicherheitsbeauftragter und Arbeitgeber lesenswert, da es die Aufgaben und Pflichten der Sicherheitsbeauftragten auf den Punkt bringt. Es ist also empfehlenswert, die DGUV Informationen zu beachten!

Beachten Sie die DGUV Informationen

Die neuen DGUV Informationen 211-042 „Sicherheitsbeauftragte“ ersetzen mit ihren 36 Seiten die 6 DGUV Informationen 211-004, 211-011, 211-0221, 211-022, 211-024 und 211-025, die damit zurückgezogen werden. Die DGUV Informationen 211-042 fassen deren Schwerpunkte in einem einzigen Dokument zusammen. Sie:

  • stellen die Grundlagen der Arbeitsschutzorganisation im Betrieb dar.
  • informieren über Sozial- und Methodenkompetenz, etwa zu Gesprächsführung
    und zur Zusammenarbeit mit den anderen Arbeitsschutzakteuren.
  • vermitteln grundlegendes Arbeitsschutzwissen bezüglich der für Sicherheitsbeauftragte relevanten Themen.
  • klären Sicherheitsbeauftragte über Unterstützungsmöglichkeiten auf.

Bestellen Sie die neue Broschüre bei Ihrem Unfallversicherungsträger und stellen Sie sie Ihren Sicherheitsbeauftragten zur Verfügung. Dies ist auch eine gute Gelegenheit für den Arbeitgeber, sich mit einem kleinen Gruß oder einer Aufmerksamkeit für die ehrenamtliche Arbeit seiner Sicherheitsbeauftragten zu bedanken.

DGUV Handbuch zur Ersten Hilfe neu überarbeitet

Wichtig für Ersthelfer, Betriebssanitäter und Betriebsärzte: Die DGUV Informationen 204-007 „Handbuch zur ersten Hilfe“ wurden nach 5 Jahren erstmals überarbeitet und im Januar 2017 neu herausgegeben. Denn die Überarbeitung war notwendig. Und zwar, um das Handbuch an die aktualisierten Empfehlungen des European Resuscitation Council (Europäischer Rat für Wiederbelebung) von 2015 anzupassen.

DGUV Handbuch – Inhalte

Die Inhalte orientieren sich an den Lerninhalten von Erste-Hilfe-Lehrgängen und entsprechen den aktuellen medizinischen Standards. Das Handbuch behandelt Verletzungen durch chemische, thermische und mechanische Einwirkungen, Unfälle mit elektrischem Strom sowie akute Notfälle und Erkrankungen wie etwa Herzinfarkt.

Es erklärt dem Ersthelfer als medizinischen Laien, wie er sich in solchen Fällen richtig verhält und welche Sofortmaßnahmen er bis zum Eintreffen des Arztes oder der Rettungskräfte ergreifen muss.

Damit unterstützt es alle Ersthelfer in Ihrem Betrieb nicht nur dabei, die notwendigen Erste-Hilfe-Kenntnisse zu erwerben, sondern hilft ihnen auch, sie nach dem Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses zu festigen und immer wieder aufzufrischen.

Bezugsquelle

Sie können das Handbuch bei Ihrer Berufsgenossenschaft (BG) anfordern. Viele BGs stellen es auch auf ihrer Homepage zum Downloaden zur Verfügung.

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