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Foto: © bilderzwerg | Adobe Stock

Kennzeichnungen im Betrieb – mehr Arbeitssicherheit durch Warn- und Verbotszeichen

  • 01.02.2022
  • Redaktionsteam SafetyXperts
  • 6 Min.

Die Kennzeichnung eines Betriebes sowie die anschließende Schulung der Mitarbeiters über die Bedeutung der verschiedenen Warn- und Verbotszeichen nehmen im Arbeitsschutz einen großen Stellenwert ein. Denn nur wenn ein Mitarbeiter weiß, auf welche Gefahren diese Kennzeichnungen hindeuten, kann er sich entsprechend verhalten.

In jedem Unternehmen sind Mitarbeiter mit spezifischen Gefahren konfrontiert, die einen Arbeitsunfall nach sich ziehen können. Eine fortlaufende Gefährdungsbeurteilung inklusive der Erstellung von Betriebsanweisungen vom Arbeitgeber stellt sicher, dass Gefahren am Arbeitsplatz erkannt und abgestellt werden. So können die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes sowie die Vorgaben der DGUV optimal eingehalten werden.

Betriebsanweisungen und Vorschriften geben Beschäftigten darüber hinaus Orientierung, mit welchen Vorsichtsmaßnahmen und Regeln Arbeitsunfälle verhindert werden können.

Kennzeichnung im Betrieb: Gesetzliche Grundlage und Pflichten

Abseits von Betriebsanweisungen und der professionellen Unterweisung zu den Themen Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz des DGUV sind visuelle Erinnerungen in Form von Schildern im Betrieb zielführend und können Unfälle auf dem Betriebsgelände verhindern. Die Sicherheitskennzeichnung von Gefahrenquellen durch nachvollziehbare Schilder, Sicherheitszeichen und anderweitigen Kennzeichnungslösungen erinnert Mitarbeiter täglich an Gefahren und Verbote. Doch auch bei Notfällen und Evakuierungen im Betrieb sind Sicherheitsschilder und Hinweisschilder wichtig, um den Arbeitnehmern Orientierung zu geben und möglichst schnell die Flucht- und Rettungswege zu finden.

Aus diesem Grund gehört die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen und Vorschriften zur Kennzeichnung im Betrieb zu den Arbeitgeberpflichten.

Die gesetzliche und rechtliche Grundlage für die Betriebskennzeichnung finden Unternehmen in der ASR A1.3. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben:

  1. den Stand der Technik,
  2. der Arbeitsmedizin sowie
  3. der Hygiene und
  4. sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.

Die ASR werden von einem aus qualifizierten Fachleuten zusammengestellten Ausschuss für Arbeitsstätten ermittelt und weiterentwickelt. In der Folge werden sie vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gemacht. Die ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" enthält zusammengefasst den aktuellen Informationsstand zur Betriebskennzeichnung für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten. Die ASR A1.3 ist 2013 in Kraft getreten und löste dabei die alte Norm BGV A8 ab.

Die ASR A1.3 und ihre Bedeutung für Unternehmen

Die ASR A.1.3 korrespondiert mit der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Im Anhang 1.3 der ArbStättV wird eindeutig erklärt:

dass Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen sind, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können.  

Gleichzeitig wird auf die Richtlinie 92/58/EWG verwiesen, in der die Mindestvorschriften der Europäischen Union für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz enthalten sind. Mit der ASR A1.3 erhalten Unternehmen eine Konkretisierung der in der ArbStättV enthaltenen Vorschriften und Festlegungen zur Betriebskennzeichnung. Sie baut zum Teil auf DIN-Bestimmungen, zum Beispiel auf der DIN-Verordnung DIN EN ISO 7010: „Grafische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Registrierte Sicherheitszeichen“ auf.

Einteilung der verschiedenen Warn-Schilder in Klassen

Grundsätzlich beschreibt die ASR A1.3, dass die Entscheidung, ob eine Betriebskennzeichnung mit Gebots-, Verbots- und Warnschildern sowie mit anderen Kennzeichnungslösungen erforderlich ist, auf Basis einer individuellen Gefährdungsbeurteilung des Betriebsgeländes getroffen werden muss.

Sicherheits- und Betriebskennzeichen können in die folgenden Klassen eingeteilt werden:

Sicherheitszeichen Verbots-, Warn-, Gebots- Rettungs- und Brandschutzzeichen z.B. in Form von Sicherheitsschildern
Zusatzzeichen Ergänzung der Sicherheitsschilder, z. B. in Form eines Kurztextes
Kombinationszeichen Sicherheitszeichen und Zusatzzeichen auf einem Träger vereint
Kennzeichnung von Hindernissen und Gefahrstellen Gelb-schwarze und rot-weiße Streifen
Leuchtzeichen Hinterleuchtete Sicherheitszeichen oder Rundumleuchten, häufig als Verkehrsschilder auf dem Betriebsgelände
Langnachleuchtende Zeichen Fluoreszierende Zeichen, die aufgrund ihrer Materialeigenschaften nach Ausfall der Allgemeinbeleuchtung eine bestimmte Zeit nachleuchten
Schallzeichen Akustische Signale wie z. B. Sirenen oder Klingeln  
Sprechzeichen (verbale Kommunikation) Sicherheitsworte, z. B. Stopp
Handzeichen Bewegung und Stellung von Armen und Händen mit fest zugeordneten Sicherheitsaussagen

Anhand des geometrischen Formats der Schilder sowie ihrer Kennzeichnung durch eine spezifische Sicherheitsfarbe kann das Sicherheitskennzeichen einer bestimmten Kategorie zugeordnet werden.

Kennzeichnungen wie das Verbotszeichen erkennt man zum Beispiel an einer runden Form und der Sicherheitsfarbe rot. Brandschutzzeichen hingegen sind quadratische Hinweisschilder und werden ebenfalls durch die rote Signalfarbe gekennzeichnet.

Die Sicherheitsaussage eines Sicherheitszeichens können durch ein Zusatzzeichen konkretisiert werden und werden in der DIN EN ISO 7010 spezifiziert.

Symbole und Sicherheitskennzeichen und ihre Bedeutung nach der Norm DIN EN ISO 7010

Die Norm DIN EN ISO 7010 wurde entwickelt, um europaweit einen einheitlichen Standard für die Sicherheitskennzeichnung zu schaffen. Folgende Betriebskennzeichen und Hinweisschilder sind wichtig und für den Arbeitsplatz, das Betriebsgelände sowie die innerbetrieblichen Verkehrswege relevant:

Rettungszeichen
Allgemeines Verbotszeichen.
Die Schilder mit Verbotszeichen können jedoch spezifiziert werden und zum Beispiel als „Rauchen verboten,“ „für Fußgänger verboten“ oder für Flurförderzeuge verboten bedeuten.
Verbotszeichen für die innerbetrieblichen Verkehrswege - Bedeutung: Für Flurförderfahrzeuge verboten
Allgemeines Warnzeichen – wird ebenfalls spezifiziert und warnt vor zum Beispiel vor radioaktiven Stoffen, vor Hindernissen am Boden, vor Rutschgefahren oder vor schwebenden Lasten.  
Warnung vor schwebender Last
Allgemeines Gebotszeichen.
Diese Schilder zeigen auf, was zu tun ist oder welche Art der persönlichen Schutzkleidung angelegt werden muss. Gebotsschilder beinhalten zum Beispiel das Gebot, eine Schutzbrille aufzusetzen, den Gehörschutz zu tragen oder eine Warnweste zu benutzen.
Mund-Nasenschutz benutzen (wichtig im Rahmen der Corona-Pandemieabwehr)
Brandschutzzeichen wie das Warnschild für den Feuerlöscher oder die Kennzeichnung für den Feuermeldeknopf sind essenziell, um Bränden im Betrieb vorzubeugen.

Gebotszeichen richtig interpretieren – diese Gebotszeichen sollten Sie kennen

Vor allem Gebotsschilder sind essenziell, um Mitarbeiter vor Arbeitsunfällen in ihrem Bereich zu schützen. Diese Betriebskennzeichnungen haben eine signifikante Erinnerungsfunktion an die Mitwirkungspflichten der Beschäftigten. Folgende Gebotszeichen und Hinweisschilder sind für den Arbeitsschutz wichtig:

Gehörschutz benutzen
Augenschutz benutzen
Arbeitsbereich vor Benutzung erden
Handschutz benutzen
Hände waschen
Warnweste benutzen
Mund-Nasenschutz benutzen
Atemschutz benutzen
Schutzschürze anlegen

Piktogramme zur Arbeitssicherheit und Ihre Bedeutung

Abseits der offiziellen Sicherheitszeichen und anderen Kennzeichnungslösungen finden Betriebe auf den Seiten der zuständigen Berufsgenossenschaften zielführende Piktogramme und Hinweistafeln, die die Unterweisung der Mitarbeiter praktisch unterstützen können. Diese Warnschilder geben anschauliche Hinweise, welche Regeln und Vorgaben eingehalten werden müssen und zeigen auf, welche Gefahren drohen.

Zugleich können die Piktogramme unterstützend in Schulungen oder im Rahmen einer Unterweisung im Betrieb eingesetzt werden.

Fazit: Kennzeichnung als wichtige Präventionsmaßnahme von Unfällen

Eine visuelle Sicherheitskennzeichnung durch Piktogramme, Plakate sowie Sicherheitsschilder sowie Verbotszeichen und Gebotsschilder ist wichtig. Sie wird in der ASR A1.3 und in der DIN EN ISO 7010 beschrieben und verfolgt das Ziel, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheitsmaßnahmen durch die grafische Darstellung zu professionalisieren. Die Kennzeichen nach DIN EN ISO 7010 sind europaweit harmonisiert, sodass Gefahrenpotenziale durch spezifische Kennzeichnung abseits der Sprache erkannt und verstanden werden können.

Die Berufsgenossenschaften bieten neben den offiziellen Kennzeichnungslösungen und Betriebskennzeichen weitere Hinweisplakate und Warnschilder an, die Hinweise zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit geben. Ziel der Verwendung aller Hinweisschilder und Kennzeichnungen ist das Vermeiden von Arbeitsunfällen und das Einhalten der Verordnungen und Regelungen zum Arbeitsschutz.

FAQ: Fragen und Antworten zu Kennzeichnungen im Betrieb

Welche Aufgaben haben Kennzeichnungen und Sicherheitszeichen im Betrieb?

Verbots-, Gebotsschilder sowie Hinweisschilder oder Piktogramme sollen Beschäftigte im Arbeitsprozess auf Gefahren am Arbeitsplatz aufmerksam machen. Sie dienen als Richtlinie, Information und Erinnerung. Mit dem Gebotszeichen „Mund-Nasenschutz-benutzen“ wird zum Beispiel auf die Notwendigkeit zum Tragen eines Mundschutzes hingewiesen. Dieser dient als Schutz vor Dämpfen oder Schadstoffen oder soll, wie in der Corona-Pandemie die Ausbreitung von Infektionskrankheiten unterbinden.

Welche DIN-Norm ist in Bezug auf Verbots- und Gebotsschilder in europäischen Unternehmen maßgeblich?

Die DIN EN ISO 7010 wurde entwickelt, um europaweit einen einheitlichen Standard für die Sicherheitskennzeichnung zu schaffen. Anhand ihres geometrischen Formats sowie ihrer spezifischen Kennzeichnung durch eine Sicherheitsfarbe können die unterschiedlichen Symbole einer bestimmten Gefahrenkategorie zugeordnet werden. Durch die einheitliche Anwendung in Europa ist sichergestellt, dass Sprachbarrieren keinen Einfluss auf die Arbeitssicherheit haben.

Welche Bußgelder drohen bei einem Vergehen aufgrund fehlerhafter Kennzeichnungen im Betrieb?

Die Arbeitsstättenverordnung sieht verschiedene Geldstrafen für Unternehmen vor, die einen fehlerhaften oder mangelhaften Arbeitsschutz und eine unzureichende Kennzeichnung im Betrieb betreffen. Wurde zum Beispiel eine Gefährdungsbeurteilung, die Grundlage für eine Kennzeichnung ist nicht korrekt, vollständig oder rechtzeitig durchgeführt, wird ein Bußgeld von bis zu 3.000 Euro fällig. Die fehlende Sicherheitskennzeichnung eines Notausgangs oder Fluchtwegs schlägt mit bis zu 2.000 Euro zu Buche.