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Lärmschutz: Welche Maßnahmen für Unternehmen in Frage kommen

  • 11.02.2022
  • Redaktionsteam SafetyXperts
  • 15 Min.

Eine dauerhaft hohe Lärmbelastung während der beruflichen Tätigkeit führt bei Arbeitnehmern nicht nur zu seelischem und körperlichem Stress, sondern kann auch dauerhaften Schaden in Form eines Schalltraumas, Lärmschwerhörigkeit oder einer Schädigung des Herzkreislauf- und Immunsystems nach sich ziehen. Eben aus diesem Grund ist Lärmschutz ein wichtiger Bestandteil von Umwelt- und Arbeitsschutz.

Was ist Lärmschutz?

Lärmschutz ist ein wichtiger Bestandteil des Umwelt- und Arbeitsschutz. Er dient zur Bekämpfung und Reduzierung von Lärm am Arbeitsplatz. Die Maßnahmen im Lärmschutz reichen von der Installation von schallgedämmten Decken und Treppen über den Einbau von Lärmschutzfenstern bis hin zum Tragen von Gehörschutz.

Wieso ist Lärmschutz wichtig?

Wir leben in einer lauten Welt. Sowohl beruflich als auch privat sind wir dem Lärm ausgesetzt. Die ständige Geräuschkulisse im Büro oder der Lärm von Bundesfernstraßen können beim Menschen für eine dauerhafte Schädigung des Gehörs führen und sogar psychischen Stress auslösen.

Neben Besuchern von Diskotheken und Konzerten sind Beschäftigte am Fließband in der Autoindustrie oder Mitarbeiter in Stahlwerken besonders von Gehörschädigungen betroffen. Schalltraumata und Lärmschwerhörigkeit treten bei diesen Beschäftigungsgruppen häufig auf. Aus diesem Grund müssen Unternehmen aktiv werden und ihre Mitarbeiter vor beruflich bedingtem Lärm schützen.

Es gibt viele Maßnahmen, die sie dahingehend treffen können. Darüber hinaus müssen sie viele Vorschriften beachten, die der Gesetzgeber zum Schutz der Arbeitnehmer erlassen hat.

Was ist der Unterschied zwischen aktivem und passivem Lärmschutz?

In Bezug auf die Maßnahmen vom Lärmschutz wird in aktiven und passiven Lärmschutz unterteilt.

Was umfasst der aktive Lärmschutz?

Aktiver Lärmschutz in einem Unternehmen bedeutet, dass die Maßnahmen direkt an der Lärmquelle erfolgen. Hier werden die Lärmemissionen direkt unterdrückt.

Konkret sieht aktiver Lärmschutz folgendermaßen aus:

  • Verlegen von geräuscharmen Böden
  • Installation von schallgedämmten Decken und Treppen
  • Aufstellen von Lärmschutzwänden und Trennwänden
  • Installation einer Trittschalldämmung
  • Investition in geräuscharme Maschinen

Was gehört zum passiven Lärmschutz?

Der passive Lärmschutz fasst alle Maßnahmen zusammen, die am Ort vorgenommen werden, an denen der Lärm entsteht.

Dazu gehören unter anderem:

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Wie erfolgt die Gefährdungsbeurteilung im Lärmschutz?

Im ersten Schritt müssen Unternehmen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung alle Lärmquellen im Betrieb erfassen und im Anschluss die davon ausgehenden Gefährdungen bewerten. Dafür muss der Grad der Lärmimmission mit Hilfe von Messungen festgestellt werden.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Gefährdungsbeurteilung sind zum einen § 5 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz), zum anderen § 3 LärmVibrationsArbSchV (Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung) Die Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung konkretisieren die Vorgaben der LärmVibrationsArbSchV und unterstützen Unternehmen und Arbeitgeber beim Erfassen von Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz. Werden die Vorgaben in der TRLV erfüllt, können Betriebe davon ausgehen, die LärmVibrationsArbSchV korrekt umzusetzen.

Die sieben Stufen der Gefährdungsbeurteilung

Im September 2017 wurden die TRLV aktualisiert. Die Technischen Regeln untergliedern sich in vier Teile. Im Teil "Allgemeines" wurden die Verweise auf das Normenwerk aktualisiert.

In Teil 1 "Beurteilung der Gefährdung durch Lärm" werden gemäß Abschnitt 3.1 folgende Prozessschritte gefordert:

  1. Festlegen von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten
  2. Ermittlung der Gefährdungen
  3. Gefährdungen bewerten
  4. Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik
  5. Durchführen der Schutzmaßnahmen
  6. Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen
  7. Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung

Wie Sie erfolgreich Lärmmessungen durchführen

Gemäß § 3 Abs. 1 LärmVibrationsArbSchV muss der Umfang der Lärmexposition durch Messungen festgestellt werden, wenn sich die Einhaltung der Auslöse- und Expositionsgrenzwerte nicht sicher ermitteln lässt. Darüber hinaus müssen Arbeitgeber dafür Sorge tragen, dass die einzelnen Schutzmaßnahmen gemäß dem Ist-Zustand der Technik festgelegt werden.

Lärmquellen im Betrieb müssen identifiziert und bewertet werden © mpix-foto | Adobe Stock

Lärmmessungen sind keine einfache Sache. Dies liegt unter anderem daran, dass in einer Werkshalle meistens mehrere Maschinen gleichzeitig betrieben werden. Zudem setzen die Messungen Spezialkenntnisse voraus, die in vielen Betrieben fehlen. Unternehmen müssen sich dann externe und unabhängige Fachkräfte ins Haus holen, welche die Lärmmessungen durchführen. Arbeitgeber können sich zum Beispiel an die Berufsgenossenschaften wenden, wenn sie Lärmmessungen vornehmen möchten.

In der Regel werden sogenannte „integrierende“ Schallpegelmesser für die Messungen verwendet, die einheitlich genormt sind (DIN EN 6172 "Elektroakustik – Schallpegelmesser"). Die Messgeräte erlauben das Ablesen des dB-Werts über einen bestimmten Zeitraum und liefern weitere Daten, wie beispielsweise den Spitzenschallwert.

Neben der Messung ist in manchen Fällen auch die Untersuchung des Nachhallverhaltens der Wände erforderlich. Auch hier kann sich der Lärm von Maschinen und Instrumenten ausbreiten.

Checkliste für die Gefährdungsbeurteilung im Lärmschutz

  • Droht den Mitarbeitern ein Gehörverlust, wenn sie ständig oder gelegentlich Lärm ausgesetzt sind? Werden die Auslösewerte überschritten, die in der LärmVibrationsArbSchV vorgegeben sind?
  • An welchen Arbeitsplätzen gibt es außer dem Lärm noch zusätzliche Belastungen, wie beispielsweise durch Vibrationen, die gemeinsam mit dem Lärm die Gesundheitsgefahr erhöhen?
  • Gibt es sogenannte Lärmarbeitsplätze, an denen gleichzeitig Gefahrstoffe vorhanden sind? Es gibt Stoffe, die ototoxisch wirken ("giftig für die Ohren"). Dazu gehören zum Beispiel Toluol oder Schwefelkohlenstoff. Diese Stoffe werden in besonders lärmintensiven Umgebungen verwendet. Ein Beispiel hierfür ist die Druckindustrie. Beschäftigte in einer solchen Umgebung gelten als besonders gefährdet.
  • Gibt es im Betrieb besonders gefährdete Personen, wie beispielsweise Schwangere? Eine hohe und andauernde Lärmbelastung des Ungeborenen im Mutterleib kann das spätere Hörvermögen schädigen. Aus diesem Grund müssen Arbeitgeber hier besondere Maßnahmen treffen.
  • Trägt die Art des Lärms zu arbeitsbedingtem Stress bei? Dies kann in Großraumbüros der Fall sein. Diese gelten in den meisten Fällen als unverdächtig.

Wie entwerfen Sie einen Lärmschutz-Maßnahmen-Plan?

Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung müssen in jedem Fall schriftlich dokumentiert werden. Darauf aufbauend entwerfen Führungskräfte gemeinsam mit dem Betriebsrat einen Maßnahme-Plan.

Bei dem Maßnahme-Plan kommt es auf die richtige Reihenfolge der Maßnahmen an. Diese sind:

  1. Technische Maßnahmen,
  2. Organisatorische Maßnahmen,
  3. personenbezogene Schutzmaßnahmen. Darüber hinaus muss die Finanzierung der Maßnahmen im Vorfeld abgeklärt werden.

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Technische Maßnahmen im Lärmschutz

  • Schallentstehung verhindern. In der Produktion sollten geräuschärmere Arbeitsmittel verwendet oder die Arbeitsverfahren geändert werden. Bei der Anschaffung neuer Maschinen sollten Arbeitgeber auf die Schallemissionswerte in Datenblättern und Betriebsanleitungen achten. Dies gilt auch bei der Anschaffung von neuen Kopierern und Druckern.
  • Arbeitsverfahren ändern. Manche Arbeitsverfahren in Produktionsprozessen sind geräuschärmer als andere. In einer Gießerei wurde zum Beispiel eine erhebliche Lärmminderung erreicht, indem die Metallteile über Transportbänder statt durch laute Container zum Schmelzofen befördert wurden.
  • Verhinderung von Schallabstrahlung durch die Kapselung von Maschinen. In vielen Fällen gibt es einfache Lösungen, wie gummibeschichtete Mülltonnen.
  • Reduzierung der Schallübertragung. Hier sollten Maßnahmen zur Lärmschutzdämmung in Fenster, Türen und Wänden vorgenommen werden.
  • Je näher laute Schallquellen beieinanderstehen, umso größer ist der auf die Beschäftigten einwirkende Schall. Deshalb sollten laute Maschinen einen Mindestabstand von 6 Metern zueinander haben. Zudem sollten sie nicht näher als 3 Meter an einer hallenden Wand stehen.
  • Maschinen und Arbeitsmittel müssen regelmäßig gewartet werden. Verschleiß oder Unwuchten drehender Teile verursachen oft Lärm.
  • Laute technische Geräte in Büros sollten in einem separaten Raum untergebracht werden. Teppichböden absorbieren ebenfalls den Schall.
Lärm in Betrieben kann auf unterschiedliche Weisen entgegengewirkt werden © Robert Kneschke | Adobe Stock

Download-Tipp: Im Internet stehen Maschinenlärm-Datenbanken kostenfrei zur Verfügung. Beispiele hierfür sind: KarLA (Katalog Repräsentativer Lärm- und Vibrationsdaten am Arbeitsplatz). Die Datenbank stellt das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit auf seiner Webseite zur Verfügung.

Organisatorische Maßnahmen im Lärmschutz

  • Lärmbereiche kennzeichnen und Zugangsbeschränkungen einrichten. Laut LärmVibrationsArbSchV ist dies ab einem Schallpegel von 85 dB (A) Pflicht.
  • Lärmpausen einrichten. Die Lärmeinwirkung auf die betroffenen Mitarbeiter sollte begrenzt werden.
     
  • lärmintensive Arbeiten sollten nach Möglichkeit räumlich und zeitlich auseinandergelegt werden, um das Zusammenwirken mehrerer Lärmquellen zu verhindern.

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Personenbezogene Maßnahmen im Lärmschutz

  • Erst- und regelmäßige Folgeunterweisungen in Bezug auf Lärmgefahren und Schutzvorkehrungen, die gemäß LärmVibrationsArbschV ab einem Lärmpegel von 80 dB (A) vorgeschrieben sind, sollten für die Beschäftigten in regelmäßigen Abständen stattfinden.
  • Gehörschutz für die Beschäftigten zur Verfügung stellen. Ab 80 dB (A) sind Arbeitgeber dazu ebenfalls verpflichtet.
  • Verbindliche Anordnung zur Benutzung des Gehörschutzes ab einem Pegel von 85 dB (A). Nach Möglichkeit sollte dazu eine Betriebsanweisung erstellt werden.
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen für die Belegschaft anbieten. Vor allem für Mitarbeiter, die einer Lärmeinwirkung von mehr als 80 dB (A) sowie Lärmspitzen von 135 dB (C) ausgesetzt sind. Ab 85 dB (A) und 137 dB (C) sind die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen festgeschrieben.

Wie erfolgt die Überprüfung und Erfolgskontrolle im Lärmschutz?

Wenn alle notwendigen Maßnahmen umgesetzt wurden, sollte deren Wirksamkeit nach Möglichkeit durch neue Messungen kontrolliert werden. Darüber hinaus sollten Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung in regelmäßigen Abständen kontrollieren – vor allem dann, wenn neue Maschinen eingekauft werden.

Darüber hinaus sollten Unternehmen stichprobenartig überprüfen, ob Zugangsbeschränkungen zu Lärmbereichen eingehalten werden und der vorgeschriebene Gehörschutz verwendet wird. Die Gehöruntersuchungen sollten ebenfalls auf Hinweise überprüft werden, ob Lärmgefahren übersehen oder unterbewertet wurden.

Was umfasst die Lärmvorsorge und Lärmsanierung?

Vor dem Hintergrund, dass Unternehmen ihre Beschäftigten vor hoher Lärmbelastung schützen müssen, sind Lärmvorsorge und Lärmsanierung wichtige Bestandteile des Lärmschutzes. Beide Begriffe haben jedoch eine unterschiedliche Bedeutung. Außerdem werden Lärmvorsorge und Lärmsanierung auch außerhalb von Unternehmen und ihren Mitarbeitern betrieben.

Um die Lärmbelastung in reinen Wohngebieten oder Mischgebieten (Mischung aus reinem Wohngebiet und Industrieanlagen) zu reduzieren, führt man Lärmschutzmaßnahmen durch.

Verkehrslärm von Bundesfernstraßen, Flughäfen oder Schienenverkehr stören ein Großteil der Bevölkerung in Deutschland. Vor allem in den Hauptverkehrsachsen und in den Ortsdurchfahrten zeigen sich die wachsenden Belastungen. Zum Schutz der Bevölkerung sowie der Belegschaft in Unternehmen werden alle gesetzlichen Regelungen zur Lärmvorsorge und Lärmsanierung ausgeschöpft.

Maßnahmen der Lärmvorsorge

Darunter werden Maßnahmen, wie beispielsweise das Aufstellen von Schallschutzwänden oder -wällen verstanden. Lärmvorsorge seitens der einzelnen Bundesländer wird immer dann betrieben, wenn Bundesfernstraßen oder Autobahnabschnitte neu-, aus- oder umgebaut werden. Ziel der Lärmvorsorge ist es, den Lärmschutz von Wohngebieten, Schulen, Krankenhäuern und Bürogebäuden zu gewährleisten, die an solchen Hauptverkehrsachsen liegen.

Schallschutzwände an Autobahnen dienen der Lärmvorsorge © Wlodzimierz | Adobe Stock

Darüber hinaus wird Lärmvorsorge auch dann betrieben, wenn Schienenwege der Bundesbahn oder der Straßenbahn in Städten neu- oder umgebaut werden. Schädliche Umwelteinwirkungen, die durch Lärm hervorgerufen werden, sollen somit verhindert werden.

Maßnahmen der Lärmsanierung

Unter diesem Begriff werden alle Schallschutzmaßnahmen verstanden, die nachträglich zum Schutz vor bereits bestehenden Lärmquellen vorgenommen werden. Im Gegensatz zur Lärmvorsorge handelt es sich bei der Lärmsanierung um freiwillige Programme, um die Anwohner vor hoher Lärmbelastung zu schützen. Diese freiwilligen Leistungen werden von den Betreibern des jeweiligen Verkehrsweges durchgeführt. Im Gegensatz zur Lärmvorsorge besteht bei der Lärmsanierung kein rechtlicher Anspruch auf die Durchführung einzelner Maßnahmen.

Lärmschutz nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

In Bezug auf die Lärmsanierung von stark befahrenen Verkehrswegen kommt unter anderem das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) zur Anwendung.

Das BlmSchG schreib vor, dass Menschen (Arbeitnehmer und Anwohner von Industriebetrieben) vor den schädlichen Auswirkungen von Lärm zu schützen sind. Dabei ist das Gesetz auf Verkehrslärm genauso anzuwenden, wie auf Industrie- und Gewerbelärm.

Da vor allem in der Produktion oft ein hohes Geräuschlevel herrscht, sind derartige Unternehmen zur Erfüllung spezieller Lärmschutzauflagen verpflichtet. Allerdings hängt es von den tatsächlichen baulichen, organisatorischen und personellen Gegebenheiten ab, wie diese letztendlich ausschauen.

Ziel des BlmSchG ist es, die Geräuschentwicklung direkt an der Lärmquelle zu begrenzen. Allerdings gestaltet sich dies nicht immer einfach, da die vorgegebene Lärmbegrenzung auch ein direkter Eingriff in die Gewerbefreiheit ist.

Um dem entgegenzuwirken, wird immer die Schädlichkeit und die Verhältnismäßigkeit eines Verbots oder einer Vorschrift und Regulierung geprüft. Dies wird getan, bevor ein tatsächliches Verbot oder eine Auflage für den Unternehmer ausgesprochen wird.

Welche Auflagen laut BlmSchG erfüllt werden müssen?

Sobald es um die Errichtung einer laut Immissionschutzgesetz genehmigungspflichtigen Anlage geht, müssen die Auflagen des § 6 und § 5 BlmSchG erfüllt sein. Damit wird sichergestellt, dass man die naheliegende Umwelt nicht schädigt.

Wurde eine solche Anlage bereits gebaut, kann der Gesetzgeber nachträgliche Anordnungen aussprechen, um sicherzustellen, dass die Vorgaben des BlmSchG erfüllt sind. Wie derartige Vorgaben aussehen können, ist in der TA-Lärm nachzulesen. Die Rechtsgrundlage der TA-Lärm beruht auf § 48 BlmSchG.

Ziel der TA Lärm

Die TA Lärm dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinrichtungen durch Geräusche sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche.

Gemäß der TA Lärm sind Umwelteinwirkungen Geräuschemissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft von Industriebetrieben herbeizuführen.

Die TA Lärm gehören zu den gesetzlichen Vorgaben zum Lärmschutz. Sie dienen dem Zweck zwischen Lärmverursacher (Arbeitgeber/Unternehmer) und dessen Beschäftigten und Nachbarn einen gewissen Interessenausgleich zu schaffen. Neben der TA Lärm gibt es weitere Verordnungen, die Arbeitgeber beim Entwickeln der Lärmschutzmaßnahmen bedenken müssen.

Die TA Lärm schafft einen Interessenausgleich zwischen Unternehmer und Mitarbeiter © Thunderstock | Adobe Stock

Diese Verordnungen sind:

  • Verkehrslärmschutzverordnung mit Anhängen (16. BImSchV) – Richtlinie zur Berechnung von Schallimmissionen von Schienenwegen (Schall 03), für den Verkehrslärm an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR97) und für den Lärmschutz an Straßen (RLS90)
  • Geräte- und Maschinenschutzlärmverordnung (32. BlmSchV)
  • Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung (24. BlmSchV)
  • Schallschutz im Städtebau (DIN 18005)
  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
  •  Maschinenverordnung
  • Geräte- und Maschinenlärmverordnung
  • ProdSV (Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz)
  • ArbStättV (Arbeitsstättenverordnung)

Bedeutung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BlmSchV)

Mit der Geräte- und Maschinenverordnung wurde die Richtlinie 2000/14/EG des Europäischen Parlaments umgesetzt. Durch die neue Verordnung fielen die 15. BImSchV (Baumaschinenlärm-Verordnung) und 8. BImSchV (Rasenmäherlärm-Verordnung) weg.

Mit der Maschinenlärmschutzverordnung wird der Betrieb von verschiedenen Geräten geregelt (Betriebszeiten und die Schallleistungspegel). Die Auflistung der Geräte und Maschinen deckt sich mit dem Inhalt der Richtlinie 2000/14/EG.

Punkt 7 der Geräte- und Maschinenverordnung legt die Betriebszeiten der Listen-Maschinen und Geräte auf dem Gelände von Pflegeanstalten, Krankenhäusern, Sondergebieten, Kleinsiedlungsgebieten und besonderen Wohngebieten fest. Dazu gehört zum Beispiel, dass alle aufgelisteten Geräte an Werktagen nur zwischen 8.00 und 20.00 Uhr betrieben werden dürfen. An Sonn- und Feiertagen ist eine Nutzung der genannten Geräte und Maschinen untersagt.

Welche Anforderungen muss der Gehörschutz erfüllen?

An den Auslösewerten für den Tages-Lärmexpositionspegel und dem Spitzenschalldruckpegel hat sich in der überarbeiteten TRLV Lärm nichts geändert. In Teil 1 Abschnitt 9 gibt es jedoch eine neue Forderung für Arbeitgeber und Unternehmen. Sie müssen den Zustand des ausgewählten Gehörschutzes in regelmäßigen Abständen überprüfen. Die Grundlage dazu ist Teil 3 "Lärmschutzmaßnahmen" Abschnitt 6.

Ein Gehörschutz muss regelmäßig geprüft werden © Africa Studio | Adobe Stock

Unternehmen müssen bei der Prüfung feststellen, dass der maximal zulässige Expositionswert nicht überschritten wird. Sollte dies der Fall sein, müssen die Gründe dafür ermittelt werden. In einem nächsten Schritt werden entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Bei allem sollten Arbeitgeber darauf achten, dass die Anforderungen an den Gehörschutz eingehalten werden.

Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema PSA-Gehörschutz stellt die Deutsche Gesellschaftliche Unfallversicherung auf ihrer Webseite bereit. PSA steht in diesem Fall als Abkürzung für Persönliche Schutzausrüstung.

Welche Arten von Gehörschutz gibt es?

Persönlicher Gehörschutz wird im Arbeitsschutz in drei verschiedene Bereiche unterteilt:

  • Gehörschutzstöpsel
  • Kapselgehörschutz
  • Bügelgehörschutz

Vor- und Nachteile von Gehörschutzstöpseln

Hier gibt es zwei Arten. Einerseits bieten Hersteller die bereits fertig geformten an. Andererseits die Modelle, die erst kurz vor der Verwendung geformt werden. Beide Ausführungen der Gehörschutzstöpsel werden direkt in den Gehörgang gesteckt.

Vorteile von Gehörschutzstöpsel

  • Die Stöpsel können mit anderer Schutzausrüstung, wie Schutzbrille und Atemschutz, kombiniert werden.
  • geringes Gewicht
  • kostengünstig
  • geringes Tragegewicht

Nachteile von Gehörschutzstöpsel

  • Übung beim Tragen
  • Unangenehmes Druckgefühl auf dem Ohr oder gar Entzündung nach langem Tragen

Vor- und Nachteile vom Kapselgehörschutz

Beim Kapselgehörschutz handelt es sich um zwei Schalen, die man über den Ohren trägt. Sie werden an Ihrem Platz durch zwei Bügel gehalten. Ein derartiger Kapselgehörschutz ist mit unterschiedlich hohen Lärmdämmeigenschaften erhältlich. Diese Lärmdämmeigenschaft liegt in der Regel zwischen 20 dB bis 37 dB.

Vorteile von Kapselgehörschutz

  • Integration von Radio und Funk
  • Hohe Lärmdämmung
  • Hoher Tragekomfort, so dass es zu keinem Druck kommt
  • Einfache Handhabung
  • Verwendung für verschiedene Branchen

Nachteile von Kapselgehörschutz

  • Hohe Wärmeentwicklung unter dem Kapselgehörschutz
  • Gehörschutz ist schwer. Kombination mit anderer Schutzausrüstung nicht einfach.
Der Kapselgehörschutz bietet Vorteile, hat aber auch Nachteile © Halfpoint | Adobe Stock

Vor- und Nachteile vom Bügelgehörschutz

Bügelgehörschützer sehen Gehörschutzstöpsel äußerst ähnlich, werden aber durch einen Bügel unterm Kinn oder im Nacken zusammengehalten. Die maximale Lärmdämmleistung eines Bügelgehörschutzes liegt bei 25 dB.

Vorteile von Bügelgehörschutz

  • Muss man den Gehörschutz ständig auf- und absetzen, ist der Bügelgehörschutz von Vorteil, da die Handhabung wesentlich einfacher ist.
  • Hoher Tragekomfort aufgrund des geringen Gewichts
  • Kann mit anderer Schutzausrüstung kombiniert werden.
  • Kostengünstig im Einkauf

Nachteile von Bügelgehörschutz

  • Bei Verwendung des Bügelgehörschutzes kann es bei normaler Kleidung und Schutzkleidung zu einem sogenannten Übertragungsschall kommen.
  • Niedrige Dämmeigenschaften

Welcher Gehörschutz ist der richtige für Ihren Betrieb?

Um zu ermitteln, welcher Gehörschutz für Unternehmen an geeignetsten ist, empfiehlt sich im ersten Schritt immer eine Gefährdungsbeurteilung. Danach kann ein HML-Check weiterhelfen.

Die HML-Werte geben für einen Gehörschutz an, wie hoch die Schalldämmung in Bezug auf drei Frequenzbereiche ist.

  • H für hoch: Frequenzbereich zw. 2000 und 8000 Hz,
  • M für mittel: Frequenzbereich zw. 1000 und 2000 Hz sowie
  • L für tief: Frequenzbereich zw. 63 und 1000 Hz.

Hier können Arbeitgeber gezielt in der IFA-Datenbank nachschlagen, um anhand der Geräuschklasse, Lärmquelle und/oder des Lärmpegels den geeigneten Gehörschutz herauszufinden.

Fazit: Das Wichtigste zum Lärmschutz auf einen Blick

Aufgrund des täglichen Lärms, den Mitarbeiter von Unternehmen täglich ausgesetzt sind, müssen Arbeitgeber reagieren und Lärmschutzmaßnahmen ergreifen. Diese Maßnahmen fallen unterschiedlich aus. Faktoren, wie beispielsweise die Art und die Dauer der Lärmbelastung spielen eine große Rolle.

Bevor jedoch Lärmschutzmaßnahmen ergriffen werden, müssen Arbeitgeber mögliche Gefahren im Betrieb ermitteln und bewerten. Zur Gefährdungsbeurteilung sind sie verpflichtet. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist die gesetzliche Grundlage.

Weitere gesetzliche Vorschriften sind die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbeitSchV) sowie das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Konkretisiert werden die Gesetze durch die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) sowie durch die TRLV (Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung).

Die Installation von Schallschutzwänden, die Investition in geräuschärmere Maschinen sowie das Verwenden von Gehörschutz gehören zu den Lärmschutzmaßnahmen von Unternehmen, um die Beschäftigten ausreichend auf der Arbeit zu schützen. Darüber hinaus setzt der Bund einige Vorschriften ein, um Anwohner von Industriebetrieben oder stark befahrenen Verkehrsachsen vor Lärm zu schützen.

Zu diesen Vorschriften gehört beispielsweise die Umgebungsrichtlinie. Zudem setzt der Gesetzgeber klare Vorschriften zur Lärmsanierung und Lärmvorsorge und schafft mit der Lärmkartierung eine Übersicht über die lautesten Stellen Deutschlands.

Dauerhafter Lärm auf der Arbeit führt oft zu Lärmschwerhörigkeit bei den Beschäftigten. Hierbei handelt es sich um die am zweithäufigsten auftretende Berufskrankheit in Deutschland. Lärmschwerhörigkeit ist nicht heilbar. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Fülle an Gesetzen und Vorschriften erlassen, um die Bevölkerung beruflich und privat bestmöglich vor der hohen Lärmbelastung und den unterschiedlichen Lärmarten zu schützen.

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