Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, für eine qualifizierte sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung seiner Beschäftigten zu sorgen. Die Rechtsgrundlagen hierfür sind das Arbeitssicherheitsgesetz und die DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“. Die Betreuung hat das Ziel, Beschäftigte vor arbeitsbedingten Unfall- und anderen Gesundheitsgefahren zu schützen.
