Ab 1.7.2026 müssen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,5 t, die grenzüberschreitend eingesetzt werden, mit einem Smart Tacho 2 (intelligenter Fahrtenschreiber der zweiten Generation) ausgestattet sein. Das bedeutet: Künftig werden auch leichte Nutzfahrzeuge wie Transporter, Sprinter und kleine Lkw erfasst und können einfacher von Behörden kontrolliert werden. Lesen Sie hier, worauf Sie jetzt achten müssen.
