Unterweisung Plus 25.08.2025

Arbeitsmedizinische Vorsorge – 19/2025

Top-Thema: Pflicht, Angebot, Schweigepflicht – was Führungskräfte zur Vorsorge wissen müssen

Svenja DammaschWerner Böcker
Download PDF
Mund-zu-Mund-Propaganda? – So organisieren Sie die arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge
Alle Jahre wieder kurz vor Weihnachten trudelt die Anfrage des Betriebsarztes im Betrieb ein: Wie groß ist der Umfang der betriebsspezifischen Betreuung – im Klartext: wie viele Vorsorgen werden im kommenden Jahr benötigt? Vielen Betrieben fällt es dann schwer, den Aufwand abzuschätzen – schließlich weiß man doch gar nicht, ob alle Beschäftigten die Angebotsvorsorgen wahrnehmen wollen. Dass die Organisation dennoch keine Raketenwissenschaft ist, zeigt der Praxisfall.
36 – das typische Intervall für eine Wieder­holungsvorsorge sind 36 Monate
Während jährliche Fristen für den Arbeitsschutz typisch sind, weichen die Fristen für die arbeitsmedizinische Vorsorge von diesem Rhythmus ab. Um die Vorsorgen gemeinsam mit dem betriebsärztlichen Personal planen zu können, müssen die dafür verantwortlichen Personen einen Überblick über die grundlegenden Fristen haben.
Arbeitsmedizinische Vorsorge: Ängste abbauen, Akzeptanz fördern
Viele Beschäftigte sehen in der arbeitsmedizinischen Vorsorge eine Art „TÜV für Menschen“. Schnell kommen Fragen auf wie: „Muss ich da hin?“, „Darf der Arbeitgeber alles erfahren?“ oder „Verliere ich meinen Job, wenn etwas festgestellt wird?“ Als Unterweisende können Sie viel tun, um solche Ängste abzubauen und die Akzeptanz für Vorsorgeuntersuchungen zu stärken. Dabei helfen Ihnen verschiedene Methoden und Präsentationstechniken, die Sie direkt in Ihre nächste Unterweisung einbauen können.
Die Wunschvorsorge – ein viel zu selten genutzter Joker für die eigene Gesundheit
Immer wieder haben Beschäftigte bei der Arbeit ein ungutes Bauchgefühl. Es kribbelt und zwickt und sie fragen sich, ob sich ihre Tätigkeit womöglich negativ auf ihre Gesundheit auswirkt. Häufiges Problem: Die Kollegen und Kolleginnen empfinden die Situation scheinbar nicht so. Für Führungskräfte ist die Situation eine echte Herausforderung. Wie sehr können und sollen sie auf individuelle Probleme eingehen? Für diese Fälle gibt es eine Lösung, die viel zu selten genutzt wird: die Wunschvorsorge.
Pflicht, Angebot, Schweigepflicht – was Führungskräfte zur Vorsorge wissen müssen
Führungskräfte betrachten die arbeitsmedizinische Vorsorge oft als reine Aufgabe des Betriebsarztes, mit der sie nichts zu tun haben, dabei gehören durchaus einige Pflichten zu den Führungsaufgaben. Wer Tätigkeiten mit gesundheitlichem Risiko verantwortet, muss wissen, wann Vorsorgen verpflichtend sind, welche organisatorischen Abläufe es zu beachten gilt und worin die eigene Verantwortung besteht.
Vertraulich. Freiwillig. Für mich. Informieren und motivieren Sie Beschäftigte zur Vorsorge
Viele Beschäftigte sind skeptisch, was das Thema arbeitsmedizinische Vorsorge angeht – aus Angst vor Untersuchungen, aus Misstrauen gegenüber dem Arbeitgeber oder schlicht, weil sie nicht wissen, was sie erwartet. Das Ergebnis: Angebots- und Wunschvorsorgen, die freiwillig sind, werden selten wahrgenommen. Erfahren Sie hier, welche Bedenken im Raum stehen und mit welchen Kernbotschaften Sie die Vorsorge in Ihrer Unterweisung praxisnah, verständlich und überzeugend erklären – und so dazu beitragen, dass Beschäftigte ein starkes Instrument zum Schutz ihrer Gesundheit wirklich nutzen.
Betriebsarzt haftet nicht bei fachgerechtem medizinischem Handeln
Ärzte haben ein hohes Haftungsrisiko und große Angst vor Kunstfehlern. Beim Betriebsarzt tritt neben der Angst vor einem Behandlungsfehler noch die Angst vor der Wut der Beschäftigten, wenn die arbeitsmedizinische Untersuchung zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führt. Aber: Solange der Arzt richtig behandelt, muss er keine Haftung fürchten (Landgericht (LG) Köln, 25.8.2020, Az. 3 O 208/19).

Arbeitshilfen

  • Quiz zum Thema „Arbeitsmedizinische Vorsorge“
  • Ihr Unterweisungs-Leitfaden für das Thema „Arbeitsmedizinische Vorsorge“