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Brandschutzbeauftragter: Anforderungen, Aufgaben und Benennung

  • 04.02.2022
  • Rafael de la Roza
  • 3 Min.

Weil eine bundesweite Regelung auf Gesetzesebene fehlt, herrscht beim Thema Brandschutzbeauftragter oft eine gewisse Unsicherheit. Somit besteht auch keine direkte, gesetzliche Verpflichtung für ein Unternehmen, sich in Sachen Brandschutz beraten zu lassen und einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen. Zumindest kennt das Arbeitsschutzrecht eine solche explizite Forderung nicht. Auf Länderebene sieht es jedoch anders aus, denn hier wird ein Brandschutzbeauftragter häufig im Baurecht gefordert.

Sind Brandschutzbeauftragte Pflicht?

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Benennung von Brandschutzbeauftragten gibt es für Betreiber von bestimmten Sonderbauten. Geregelt ist das in den Bauordnungen, Verkaufsstättenverordnungen und Industriebaurichtlinien der Länder. Den meisten Unternehmen ist es jedoch freigestellt, ob sie einen Brandschutzbeauftragten benennen oder nicht.

Wann die Benennung von Brandschutzbeauftragten verpflichtend ist

Grundsätzlich gilt, dass Sie einen Brandschutzbeauftragten bestellen müssen für:

  • Industriebauten mit einer Geschossfläche von mehr als 5.000 m² laut der Muster-Industriebaurichtlinie
  • Büro- und Verwaltungsgebäude mit mehr als 3.000 m² Geschossfläche
  • Verkaufsstätten laut der Musterverkaufsstättenverordnung
  •  Sonderbauten auf Verlangen der Baubehörde

Darüber hinaus gilt: Immer dann,

  • wenn sich in einem Gebäude viele Personen aufhalten (Krankenhäuser, Kaufhäuser, Hotels, große Produktionsbetriebe usw.),
  • die noch dazu teils ortsunkundig sind, oder
  • wenn aus anderen Gründen mit erhöhten Brandgefahren zu rechnen ist,

müssen Sie in aller Regel einen Brandschutzbeauftragten bestellen.

Welche Anforderungen muss ein Brandschutzbeauftragter erfüllen?

Neben der Anforderung, dass Brandschutzbeauftragte persönlich und fachlich geeignet sein müssen, gibt es für diese Aufgabe keine gesetzlichen Ausbildungsregelungen. Zu empfehlen ist allerdings eine Ausbildung nach den Richtlinien der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes. Deren Dauer beträgt – je nach Vorkenntnissen – ca. eine Woche oder länger.

Wie die Sifa kann der Brandschutzbeauftragte auch ein externer Dienstleister sein. In diesem Fall sollten Sie die Zuständigkeiten des externen Beauftragten und die Art und Weise, wie dieser in betriebliche Prozesse und die Brandschutzorganisation eingebunden wird, möglichst klar definieren.

Was sind die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten?

Ein Brandschutzbeauftragter hat die Aufgabe, den Arbeitgeber in allen Fragen des Brandschutzes fachmännisch zu beraten – in kleineren bis mittelgroßen Betrieben meist neben ihren Hauptaufgaben. Sie sollen mögliche Brandgefahren frühzeitig erkennen, richtig beurteilen und ggf. Gegenmaßnahmen vorschlagen können.

Sie erstellen z. B. Brandschutzpläne, sorgen für funktionsfähige Löscheinrichtungen, führen Rettungsübungen durch und sind Ansprechpartner für Feuerwehren und Behörden.

In der Praxis kommen auf den Brandschutzbeauftragten häufig die folgende Tätigkeiten zu:

  • Mitwirken an Gefährdungsbeurteilungen, insbesondere beim Ermitteln und Bewerten von Brand- und Explosionsrisiken an Arbeitsplätzen
  • Mitarbeiten beim Erstellen der brandschutzrelevanten Inhalte von Betriebsanweisungen
  • Unterstützen bei Sicherheitsunterweisungen zum Brand- und Explosionsschutz
  • Durchführen von Löschübungen mit dem Feuerlöscher für Mitarbeiter
  • Erstellen der Brandschutzordnungen
  • Mitwirken beim Planen von baulich-technischen Maßnahmen zum Brandschutz
  • Aufbau einer betrieblichen Brandschutzorganisation sowie deren Dokumentation
  • Planen, Durchführen und Auswerten von Räumungs- und Evakuierungsübungen
  • Organisieren von Brandschutzbegehungen und Teilnahme an behördlichen Brandschauen
  • Überwachen der Feuermelde-, Feuerlösch- und Brandschutzeinrichtungen des Betriebs
  • Überprüfen der Sicherheitskennzeichnung für Brandschutz- und Fluchteinrichtungen
  • Kontrollieren von behördlich oder durch die Gefährdungsbeurteilung festgelegten Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen, z. B. für Flüssiggaslager oder bei Schweißarbeiten
Die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten sind vielseitig © Safety Xperts

Als Sifa sollten Sie gerade bei Gefährdungsbeurteilungen auf die Unterstützung des Brandschutzbeauftragten nicht verzichten. Überall, wo es um Brandlasten, Rettungswege, Zündquellen oder z. B. die Versorgung mit Löschwasser geht, können Sie von dessen Expertise und Mitwirkung profitieren.

Erfüllen Ihre Fluchtwege alle gesetzlichen Vorgaben?

Sind Brandschutzbeauftragte haftbar?

Keine Angst: Als Brandschutzbeauftragter müssen Sie normalerweise nicht befürchten, persönlich zur Verantwortung gezogen zu werden, wenn doch einmal etwas passiert. Denn Sie haben – ähnlich wie die Sicherheitsfachkraft – nur eine beratende und unterstützende Funktion, d. h. die Verantwortung für die Umsetzung Ihrer Vorschläge verbleibt bei der Geschäftsleitung.

Allenfalls bei grober Fahrlässigkeit (etwa absichtliches Verschweigen einer Gefahrenquelle, weil sie einen schludrigen Kollegen schützen wollen) könnten strafrechtliche und ggf. zivilrechtliche Folgen auf Sie zukommen.

Worauf ist bei der Bestellung des Brandschutzbeauftragten zu achten?

Falls Sie zum Brandschutzbeauftragten benannt werden sollen, lassen Sie sich mit Ihrer Benennung eine möglichst detaillierte schriftliche Aufgabenbeschreibung aushändigen, die von Ihrem Chef unterschrieben ist.

Achten Sie darauf, dass darin auch geregelt ist, wie viel Zeit Sie für Ihre Aufgaben zur Verfügung haben und welche Mittel (z. B. für den Besuch von Tagungen und Fortbildungen usw.) Ihnen dafür zur Verfügung stehen. So sind Sie für Ihre Aufgaben als Brandschutzbeauftragter bestens gewappnet!

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