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ASR A2.2
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ASR A2.2: Funktionen und Neuerungen im Brandschutz

  • 24.05.2023
  • Christoph Ledder
  • 9 Min.

Ein Brand ist für jedes Unternehmen eine ernste Gefahr. Unter Umständen entsteht nicht nur ein materieller Schaden. Im schlimmsten Fall kommen Beschäftigte zu Schaden oder gar zu Tode. Die Verantwortung für die Beschäftigten sowie für die Sicherheit des Unternehmens im Allgemeinen erfordert eine hohe Aufmerksamkeit der Arbeitgeber an den Brandschutz. In diesem Zusammenhang spielen die Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) die wichtigste Rolle. Die Brandgefährdung von Arbeitsstätten ist ein zentrales Thema, mit dem sich Unternehmen regelmäßig auseinandersetzen müssen. Der Anwendungsbereich der ASR erstreckt sich auf die Einrichtung und den Betrieb von Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen. Darüber hinaus werden die ASR bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Erkennung, Alarmierung und Bekämpfung von Bränden angewandt.

Was sind die ASR A2.2?

Bei den ASR A2.2 handelt es sich um “Maßnahmen gegen Brände”. Laut Angaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) geben die ASR den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene wieder. Außerdem liefern die ASR laut BAuA gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.

Die ASR A2.2 gehen nochmals in die Tiefe. Sie schreiben Unternehmen beziehungsweise Arbeitgebern vor, welche Anforderungen sie bei erhöhter Brandgefährdung erfüllen müssen. Zudem beziehen sich die Vorschriften der ASR A2.2 auf die Grundausstattung mit Feuerlöschern bei einer normalen Brandgefährdung.

Auch die ASR A2.2 enthält den aktuellen technischen Stand bezüglich der Maßnahmen gegen Brände in Arbeitsstätten. Solange diese Maßnahmen ihrer Bestimmung nach verwendet werden, können Arbeitgeber davon ausgehen, dass sie die Arbeitsstättenverordnung in Bezug auf die Maßnahmen gegen Brände einhalten.

Wenn Unternehmen und Vorgesetzte die ASR A2.2 bei der Einrichtung sowie beim Betrieb von Arbeitsstätten nicht anwenden, so müssen sie über eine Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob die angewandten Maßnahmen gegen Brände in den Arbeitsstätten auch weiterhin verwendet werden können.  

Was sind die Neuerungen der ASR A2.2?

Im Jahr 2021 wurden in der ASR folgende Änderungen vorgenommen:

  • Einfügung des Hinweises zur barrierefreien Gestaltung der Maßnahmen gegen Brände: Hier gilt die ASR V3a.2 “Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten”, Anhang A2.2: Ergänzende Anforderungen zur ASR A2.2 “Maßnahmen gegen Brände”

     
  • In Punkt 5.1 wurde der Begriff “Räumungsübungen” durch Evakuierungsübungen ersetzt. 

     
  • In Punkt 7.3 Brandschutzhelfer heißt es, dass praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen, zu denen Löschübungen zählen, zur fachkundigen Unterweisung der Brandschutzhelfer zählen. 

     
  • Zudem wird darauf hingewiesen, die Unterweisung mit Übung in zeitlichen Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen.

Im Jahr 2022 gab es folgende Änderungen:  

  • Der Ausschuss für Arbeitsstätten ermittelt die Technischen Regeln für Arbeitsstätten und passt sie an. Vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) werden die ASR im Gemeinsamen Ministerialblatt bekanntgemacht.

     
  • Änderungen an der Definition der ASR: Demzufolge heißt es, dass die ASR A2.2 im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten konkretisiert. Wenn der Arbeitgeber eine andere Lösung als die ASR wählt, muss er die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Gesundheit für die Beschäftigten erreichen. 

     
  • Obwohl im Jahr zuvor das Zeitintervall für die Unterweisung von Brandschutzhelfern auf drei bis fünf Jahre festgelegt wurde, wird bei der letzten Änderung eine Wiederholung von zwei bis fünf Jahren empfohlen. Darüber hinaus muss die Wiederholung vom Arbeitgeber anhand der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden.

Was sind die wesentlichen Inhalte der ASR A2.2?

Neben der Zielstellung und dem Anwendungsbereich thematisieren die ASR A2.2 folgende Punkte:

  • Eignung von Feuerlöschern und Löschmitteln
  • Ausstattung für alle Arbeitsstätten
  • Ausstattung von Arbeitsstätten mit erhöhter Brandgefährdung
  • Organisation des betrieblichen Brandschutzes
  • Abweichende und ergänzende Anforderungen für Baustellen

Jeder Betrieb muss mit Feuerlöscheinrichtungen ausgestattet werden. Die Feuerlöscheinrichtungen müssen stets in ausreichender Anzahl vorhanden sein. Die tatsächliche Anzahl der Feuerlöscheinrichtungen richtet sich nach der Art und dem Umfang der Brandgefährdung und der Größe des Bereichs, der geschützt werden muss.

Gemäß ASR A2.2 sind Feuerlöscheinrichtungen tragbare oder fahrbare Feuerlöscher, Wandhydranten sowie weitere handbetriebene Geräte zur Bekämpfung von Entstehungsbränden. Bei Feuerlöschern, auch Löschmittel genannt, gibt es nochmals unterschiedliche Arten:

  • Pulver-Feuerlöscher
  • Schaum-Feuerlöscher
  • Feuerlöscher mit CO2
  • Wasser-Feuerlöscher
  • Feuerlöscher für Spezialanwendungen (zum Beispiel Löscher für Fett- und Metallbrand sowie Wassernebel-Feuerlöscher

Feuerlöscher und andere Löschmittel werden nochmals der jeweiligen Eignung insgesamt fünf Brandklassen zugeteilt.

  • Brandklasse A

    Diese Klasse umfasst die Brände fester Stoffe. Beispiele sind Holz, Stroh oder Papier. 

     
  • Brandklasse B

    Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen fallen in diese Brandklasse. Lacke, Öle, Schmierfette und Benzin sind Beispiele hierfür. 

     
  • Brandklasse C


Bei der Brandklasse geht es um Brände von Gasen, wie beispielsweise Methan, Propan oder Wasserstoff.

  • Brandklasse D

    Hierbei handelt es sich um Brände von Metallen. Feuerlöscher dieser Brandklasse werden vor allem bei Bränden von Magnesium, Lithium und Kalium. 

     
  • Brandklasse F

    In diese Brandklasse fallen Brände von Speiseölen und -fetten in Fritteusen und Pfannen sowie in weiteren Küchengeräten und -einrichtungen.

Welche Bedeutung haben die Ziffern, die auf dem Feuerlöscher vor der Brandklasse stehen?

Jeder Feuerlöscher wird einer bestimmten Brandklasse zugeordnet. Die davorstehenden Ziffern geben das Löschvermögen beziehungsweise die Löschleistung in der jeweiligen Brandklasse wieder. Beispiele dafür sind:

  • 21A
  • 113B
  • 75F

Das Löschvermögen wird anhand von Prüfobjekten ermittelt. Anschließend erhalten die Feuerlöscher ihr Rating – also ihre Einstufung – bevor sie nach DIN 3 zertifiziert werden. Faktoren, die in das Rating mit einfließen, sind zum Beispiel Holzart, Höhe und Breite, Dichte und Tiefe eines Prüfholzstapels.

Bekommt ein Feuerlöscher nach diesem Rating die Bezeichnung 55A bedeutet dies, dass er in der Lage ist, einen Holzstapel von 5,50 Meter Breite in einer vorgeschriebenen Zeit zu löschen. Je höher das Rating der Feuerlöscher ist, desto breiter ist der Holzstapel, der damit abgelöscht werden kann.

Das Rating ist außerdem wichtig, um die Löschmitteleinheiten des Feuerlöschers zu ermitteln. Die ASR – die technischen Regeln für Arbeitsstätten – legen detailliert fest, wie viele Löschmitteleinheiten (LE) einem bestimmten Rating je Brandklasse zugeordnet werden.

Insgesamt gibt es 15 LE. Die folgende Tabelle zeigt die Zuordnung von Löschmitteleinheiten und den einzelnen Ratings.

LöschmitteleinheitBrandklasse ABrandklasse B
15A21B
28A34B
3 55B
413A70B
5 89B
621A113B
927A144B
1034A 
1243A183B
1555A233B

Gemäß den Angaben der ASR wird für die Brandklassen C und D nur die Eignung des Feuerlöschers ohne Bestimmung des Löschvermögens festgestellt. Darüber hinaus enthalten die ASR eine Abbildung (Abb.1), in dem ein Feuerlöscher mit der Kennzeichnung 75F aufgeführt ist.

Die Zahl 75 gibt an, dass unter Prüfbedingungen ein Brand mit einem Volumen von 75 Litern Speisefett /-öl gelöscht werden kann. Feuerlöscher der Brandklasse F sind außerdem mit einem Löschvermögen von 5F, 25F, 40F und 75F erhältlich. Die Umrechnung in Löschmitteleinheiten (LE) wie bei den Brandklassen A und B erfolgt bei Brandklasse F nicht.

Gibt es eine bestimmte Anzahl an Feuerlöscheinrichtungen im Betrieb?

Arbeitgeber müssen Feuerlöscheinrichtungen in ausreichender Zahl bereitstellen. Entscheidend sind Art und Umfang der im Betrieb vorhandenen Stoffe. Außerdem bemisst sich die Anzahl der Feuerlöscheinrichtungen nach der Brandgefährdung sowie der Grundfläche der Arbeitsstätte.

Um die Anzahl der Feuerlöscher zu ermitteln, sollten Arbeitgeber die Arbeitsstätte in Teilbereiche unterteilen – allerdings nur, wenn es die baulichen Gegebenheiten erlauben. Zudem haben die Teilbereiche meistens verschiedene Brandgefährdungen.

Bei der Grundausstattung mit Feuerlöscheinrichtungen müssen Arbeitgeber Feuerlöscher nach DIN EN 3-7:2007-10 “Tragbare Feuerlöscher – Teil 7: Eigenschaften, Leistungsanforderungen und Prüfungen” bereitstellen.

Liefert die ASR A2.2 Beispiele für die Ermittlung der Grundausstattung?

Ja, in Anhang 2 der ASR 2.2 finden Arbeitgeber konkrete Beispiele für die Ermittlung der Grundausstattung. Für ein Bürogebäude mit einer Grundfläche von 500 Quadratmetern gehören 21 Löscheinheiten zur Grundausstattung und es können Feuerlöscher in den Brandklassen A und B verwendet werden.

Bei diesem Beispiel können Arbeitgeber auf Pulverlöscher mit dem Löschvermögen 21A und 113B zurückgreifen, was 6 Löscheinheiten für diese Feuerlöscherart entspricht.

Die folgende Tabelle zeigt nochmals, bis zu wie vielen Quadratmeter Löschmitteleinheiten benötigt werden.

Grundfläche bis… (in m2)Löschmitteleinheiten (LE)
506
1009
20012
30015
40018
50021
60024
70027
80030
90033
1.00036
je weitere 250+6

Können Arbeitgeber von den Vorgaben zur Grundausstattung mit Feuerlöschern abweichen?

Arbeitgeber dürfen andere Festlegungen treffen, wenn die von ihnen gewählten Möglichkeiten der Brandbekämpfung mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz erreichen. Das gilt sowohl für die normale als auch für die erhöhte Brandgefährdung.

Sie können beispielsweise einen vorhandenen Wandhydranten weiter betreiben und als Teil der Grundausstattung weiter berücksichtigen, wenn Wasser als Löschmittel geeignet ist. In diesem Fall können Arbeitgeber bis zu 1/3 der erforderlichen Löschmitteleinheiten durch Feuerlöscher abdecken. Einem Wandhydranten können aufgrund seines Löschvermögens bis zu 27 LE zugeordnet werden.

Welche Mittel werden zur Branderkennung eingesetzt?

Wenn Brandgefährdung im Betrieb droht, müssen Arbeitgeber mit Hilfe von geeigneten Maßnahmen sicherstellen, dass die Beschäftigten das Gebäude beziehungsweise gefährdete Bereiche unverzüglich verlassen oder zum Verlassen aufgefordert werden. Darüber hinaus müssen sie die schnellstmögliche Alarmierung von Hilfs- und Rettungskräften gewährleisten. Entstehungsbrände können entweder von den Beschäftigten selbst oder von Brandmeldern erkannt und gemeldet werden.

Brandmelder lösen den Alarm im Fall eines Entstehungsbrand aus. Es wird zwischen automatischen und nichtautomatischen Brandmeldern unterschieden. Automatische Brandmelder erkennen Brände anhand von Rauch, Feuer und ansteigenden Temperaturen. Nichtautomatische Brandmelder müssen dagegen manuell betätigt werden. Im allgemeinen Sprachgebrauch nennt man die nicht automatischen Brandmelder Handfeuermelder.

Neben Brandmeldern dienen weitere Alarmierungseinrichtungen zur Rettung von Personen beziehungsweise Beschäftigte im Betrieb:

  • Brandmeldeanlagen mit Sprachalarmanlagen (SAA) sowie akustische Signalgeber
  • Hausalarmanlagen
  • Telefonanalgen
  • Sirenen
  • Zuruf durch Personen

Alarmierungseinrichtungen sind die wesentlichen Bausteine im Brandschutz. Alarmierungseinrichtungen warnen im Brandfall. In Punkt 5.1 der ASR A2.2 zur “Ausstattung für alle Arbeitsstätten” sind die Alarmierungseinrichtungen festgeschrieben. Darüber hinaus schreiben die Technischen Regeln vor, dass technische Maßnahmen Priorität haben. Zudem sollten Arbeitgeber auf automatische Brandmelde- und Alarmierungseinrichtungen setzen.

Gemäß ASR A2.2 ergibt sich die Notwendigkeit von technischen Alarmierungseinrichtungen aus der Gefährdungsbeurteilung – beispielsweise dann, wenn Ruf- und Sichtverbindungen oder räumliche Gegebenheiten eine Warnung der gefährdeten Personen nicht erlauben. Die Gefährdungsbeurteilung ist das wichtigste Instrument zur Ermittlung und Dokumentation von Gefährdungen. Anhand der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung entwickeln Arbeitgeber gemeinsam mit Brandschutzhelfern geeignete Schutzmaßnahmen für den Brandfall. Diese Maßnahmen dienen auch der Prävention von Bränden.

Welche Funktionen haben Alarmierungseinrichtungen?

Die Alarmierungseinrichtungen haben folgende Funktionen: 

 

  • Beschäftigte sollen zum Verlassen des Gebäudes aufgefordert werden
  • Alarmierung der Feuerwehr
  • Brandschutzhelfer und Ersthelfer werden durch die Alarmierungseinrichtungen alarmiert
  • Information der Betriebsleitung

Alarmierungseinrichtungen sind allerdings nicht nur im Brandfall notwendig. Unter anderem sind sie unersetzlich bei: 

 

  • Gasalarm
  • Amoklauf
  • Gefahren aus benachbarten Betrieben
  • Explosionen
  • Erdbeben

Was sind die Aufgaben des Brandschutzhelfers und wer kann es werden?

  • Evakuierung der Personen

Bei einem Brandfall wirken Brandschutzhelfer bei der Evakuierung mit. Sobald Alarm durch Feuer oder Rauch ausgelöst wurde, helfen sie dabei, dass die Beschäftigten im Unternehmen auf schnellstem Weg das Gebäude verlassen und kontrollieren anschließend jeden einzelnen Raum, um zu schauen, ob sich noch Personen darin befinden. Gleichzeitig lotsen die Brandschutzhelfer die Personen zu Sammelstellen. Sobald die Feuerwehr eintritt, unterrichten sie diese über die aktuelle Lage.

  • Brandbekämpfung

Die Brandbekämpfung ist eine weitere Aufgabe des Brandschutzhelfers – allerdings nur die Bekämpfung von Entstehungsbränden. Bei ihnen ist die Rauch- und Wärmeentwicklung so schwach, dass man sich diesen gefahrlos nähern kann. Brandschutzhelfer müssen bei der Brandbekämpfung von Entstehungsbränden wissen, welche Löschmittel sie verwenden müssen. Zudem müssen sie Kenntnisse über die einzelnen Brände verfügen und den Umgang mit Feuerlöschern perfekt beherrschen.

  • Unterstützung des Arbeitgebers im vorbeugenden Brandschutz

    Brandschutzhelfer unterstützen den Arbeitgeber vor allem bei der Umsetzung, speziell bei der Dokumentation, der Gefährdungsbeurteilung. 

     
  • Bedienung der Brandschutzeinrichtungen im Betrieb und regelmäßige Kontrolle dieser Einrichtungen 

     
  • Durchführung von Alarmübungen im Unternehmen

Brandschutzhelfer übernehmen dieses Amt zusätzlich zu ihrer Tätigkeit im Unternehmen. Hierbei handelt es sich also um Personen, die bereits im Betrieb beschäftigt sind. In der Regel wird es nicht entlohnt.

Eine Fortbildung zum Brandschutzhelfer ist unabdingbar. Hier lernen sie das gesamte Know-how, das für die Ausübung des Amtes notwendig ist. In Deutschland gibt es unterschiedliche Weiterbildungsträger, die Weiterbildungskurse zum Brandschutzhelfer anbieten. Spezifische Voraussetzungen für die Teilnahme an der Weiterbildung sind nicht notwendig.

Arbeitgeber übernehmen in der Regel die Kosten für die Weiterbildung. Zudem sollten die Vorgesetzten darauf achten, dass sich die internen Brandschutzhelfer regelmäßig fortbilden und stets über den aktuellen Stand von Verordnungen und Gesetzen Bescheid wissen.