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Brandschutztür
Foto: © Siegfried del Moal

Brandschutztüren: Anforderungen, Typen & Kennzeichnung

  • 03.02.2022
  • Redaktionsteam SafetyXperts
  • 4 Min.

Der Gesetzgeber verpflichtet, öffentliche und private Gebäude so anzuordnen, dass Bränden vorgebeugt wird, die Rettung von Menschen möglich ist und Löscharbeiten begünstigt werden. Das Freihalten und Abschirmen von Fluchtwegen und Treppenhäusern durch Brandschutztüren ist deshalb nahezu unerlässlich geworden. Sie tragen dazu bei, Brände einzudämmen und größeren Schaden abzuwenden.

Was sind Brandschutztüren?

Unter Brandschutztüren versteht man spezielle Türen für den Brandschutz, die eine Ausbreitung des Brandes verhindern und somit gefährdete Personen vor Feuer schützen sollen. Der Einsatz von Brandschutztüren kann also nicht nur das Feuer eindämmen, sondern auch Leben retten.

Gut zu wissen: Eine Brandschutztür hält nicht zwingend Rauch ab. Das ist die Aufgabe von Rauchschutztüren.  Rauchschäden sind häufig um ein vielfaches höher als Brandschäden. Insbesondere wenn Menschen in der Brandsituation involviert sind. Deshalb besitzen Brandschutztüren in der Regel zwar Dichtungssysteme, die aber nicht für jede Gebäudeart einen optimalen Rauchschutz bieten. Unter Umständen ist es sogar notwendig sowohl eine Brandschutz-, als auch eine Rauchschutztür im Gebäude zu verbauen.

Sind Brandschutztüren Pflicht in Betrieben?

Gerade in öffentlichen Gebäuden, mitunter aber auch in privaten Bereichen, sind Landesbauordnungen streng was die Verwendung von Brandschutztüren angeht. Menschen sollen im Brandfall vom Feuer abgeschottet werden. Über Fluchtwege und Treppenhäuser können diese dann vor den Flammen entkommen. Deshalb ist eine Brandschutztür, auch Feuerschutztür oder Feuerschutzabschluss genannt, innerhalb von Brandwänden und langen Fluren vorgeschrieben.

Innerhalb von Schulen, Bürokomplexen oder Seniorenheimen gelten zum Beispiel besonders strenge Regelungen. Aber auch zwischen Garagen und Wohnhäusern im privaten Bereich sind Brandschutztüren vorgesehen. Genaue Angaben und Vorschriften können in den Bauordnungen der Bundesländer eingesehen werden.

Diese Anforderungen müssen Brandschutztüren erfüllen

Die Verwendung einer Brandschutztür gilt als bautechnische Maßnahme, die die Grundprinzipien des Brandschutzes gewährleisten soll. Die Grundprinzipien beinhalten die Eindämmung von Feuer und Rauch, das Retten von Menschen und die Sicherstellung von Löscharbeiten.

Nach §14 MBO ist eine Brandschutztür zwingend selbstschließend, so dass ein Feuerabschluss entsteht. Die Funktion und Sicherheit von Brandschutztüren steht in Abhängigkeit zur Bausituation. Nicht jede Feuerschutztür ist auch für jede Wandart geeignet. Das letztendliche Ziel von Brandschutztüren ist es, den Feuerdurchtritt durch Öffnungen zu verhindern.

Die Zulassung für eine Brandschutztür wird bei jedem Kauf mit ausgehändigt. Neben der Zulassung muss ebenfalls eine Montageanleitung mitgeliefert werden. Da eine Brandschutztür nur im Zusammenspiel mit der Zarge montiert werden kann, muss auch eine Einbauanleitung für diese im Kauf enthalten sein. Zusätzliche Richtlinien existieren bei der Verwendung von Beschlägen.

Es dürfen ausschließlich Beschläge verwendet werden, die im Zulassungsbescheid genannt werden.
Tür, Zarge, Beschläge und Schließmittel bilden gemeinsam ein einheitliches System und dürfen nur als Einheit von einem Hersteller zur Verfügung gestellt werden.

Welche Brandschutztür ist für Ihren Betrieb erforderlich?

Brandschutztüren gibt es in verschiedenen Ausführungen. T30, T60, T90, T120 und T180 sind die häufigsten im Verkauf. Die Zahl neben dem „T“ steht für die Dauer in Minuten, die die Tür im Brandfall einem Feuer standhalten kann. Eine T60-Tür kann dementsprechend einen Brand für 60 Minuten trotzen. Nach Ablauf der Zeit muss sich die Tür immer noch öffnen lassen. Eine zusätzliche Kategorisierung hilft bei der Orientierung:

TypKennzeichnung
T30feuerhemmend
T60hoch-feuerhemmend
T90feuerbeständig
T120hochfeuerbeständig
T180höchst-feuerbeständig

Jede Brandschutztür wird zudem einer bestimmten Feuerwiderstandsklasse zugeordnet. Welche Klasse notwendig ist, entscheidet die jeweilige Montagesituation und Wandart. Im Vorfeld wird das vom Planer festgelegt, um böse Überraschungen im Nachhinein zu vermeiden. Eine Brandschutztür mit Rauchschutzfunktion wird mit einem „RS“-Zusatz gekennzeichnet (zum Beispiel T60-RS).

Je höher die Zahl in der Kennzeichnung, desto feuerhemmender ist also die Tür. Es bedeutet mehr Zeit für die Rettung von Menschen und mehr Zeit bevor der Brand sich ausbreiten kann. Die Feuerwehr hat die Möglichkeit rechtzeitig geeignete Löscharbeiten einzuleiten und den Schaden zu begrenzen.

Seien Sie aufmerksam: Eine Brandschutztür darf niemals künstlich, etwa mit einem Türstopper, offen gehalten werden. Dadurch ist kein Brandschutz mehr gewährleistet. Der Versicherungsschutz entfällt ebenfalls. Das Offenhalten von Brandschutztüren ist in Deutschland sogar eine Straftat und wird dementsprechend geahndet.

Wie erfolgt die Kennzeichnung von Brandschutztüren?

Jede Brandschutztür wird beim Kauf mit einem Zulassungsschild ausgewiesen. Ohne dieses Schild wird die Tür nicht als Brandschutztür vom Gesetzgeber anerkannt.

Folgende Angaben müssen auf dem Schild erkennbar sein:

  • Name des Herstellers und dessen Herstellerzeichen,
  • die Feuerwiderstandsklasse der jeweiligen Tür,
  • Angaben zur Überwachung (dem sogenannten Ü-Wert) und
  • das Herstellungsjahr.
Zugelassene Brandschutztüren erkennt man an der entsprechenden Kennzeichnung © Safety Xperts

Das Herstellungsjahr ist entscheidend, da die Zulassung vom DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) für gewöhnlich auf 5 Jahre ausgestellt werden. Danach kann eine Verlängerung beantragt werden. Geschieht dies nicht, erlischt die Zulassung und die Tür kann nicht weiter als Brandschutztür ausgewiesen werden.

Neben dem Zulassungsschild des Herstellers müssen außerdem die bereits erwähnte Einbauanleitung, der Bescheid des Deutschen Instituts für Bautechnik und eine Übereinstimmungserklärung der Montagefirma zum fachgerechten Einbau der Tür, jeder Zeit vorweisbar sein.

Wie häufig müssen Brandschutztüren geprüft werden?

Zur Gewährleistung der Sicherheit werden Brandschutztüren auch regelmäßig auf ihre Funktion geprüft. Wie oft dies notwendig ist, kann der Herstelleranleitung und der Zulassung entnommen werden. Eine monatliche Kontrolle durch den Brandschutzbeauftragten ist aber üblich. Eine jährliche Prüfung wird von einem Sachverständigen durchgeführt. Ähnlich wie bei der Wartung von Wandhydranten wird die Überprüfung in einem Prüfbuch dokumentiert.

Fazit: Ihr Weg zur richtigen Brandschutztür

Die unterschiedlichen Kategorisierungen der Türen, die strengen Vorgaben beim Einbau und die unterschiedlichen Landesbauordnungen sorgen dafür, dass der Kauf einer Brandschutztür sich komplexer gestalten kann als gedacht.

Nutzen Sie deshalb die Hilfe die Ihnen angeboten wird. Viele Fenster- und Türenhersteller haben sich auf das Themengebiet Brandschutz spezialisiert und auch Sachverständige können Hilfestellung leisten. Mit einem Experten an Ihrer Seite haben Sie Planungssicherheit.