Gefahrstoffe aktuell
Eine Marke von: SafetyXperts
 

Ihre aktuelle Ausgabe ist online:

07-2026
07-2026

Top-Thema: Gefahrstoffausgabe: Wer darf das eigentlich? Warum die ChemVerbotsV selbst Routinevorgänge zum Compliance-Risiko machen kann.

Ausgabe jetzt lesen

Block : Editorial

Dokumentiert reicht nicht – Gefahrstoffe verlangen Führung

Liebe Leserin, lieber Leser,

im Besprechungsraum ist es ruhig. Dann fällt diese eine Frage: „Wie haben Sie die Substitution geprüft?“ In diesem Moment zeigt sich, ob Ihre Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung trägt – oder ob sie nur abgeheftet wurde. Die TRGS 400 verlangt Struktur, das STOP-Prinzip Priorität. Doch was wirklich zählt, ist Führung. Nicht Papier schützt vor Haftung, sondern belastbare Entscheidungen. Gefahrstoffmanagement ist kein Formular, sondern Verantwortung – sichtbar wird sie erst, wenn kritische Fragen gestellt werden.

Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen

Georg Popa

Georg Popa

Herr Georg Popa ist Industriemeister IHK, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Gefahrstoffbeauftragter und Compliance Officer. Seit 10 Jahren berät er Geschäftsführer und Führungskräfte in den Branchen Chemie, Kautschuk und Facility Management.

✉ redaktion@safetyxperts.de

Starten Sie jetzt mit den wichtigsten Impulsen dieser Ausgabe:

ChemVerbotsV in der Materialausgabe: Wer darf das überhaupt ausgeben?
ChemVerbotsV in der Materialausgabe: Wer darf das überhaupt ausgeben?

Die 10 Minuten, die alles verändern – Gefahrstoffrecht kompakt in der Praxis Die Materialausgabe scheint…

„Wir haben doch alles dokumentiert“ – bis die Behörde nachfragte
„Wir haben doch alles dokumentiert“ – bis die Behörde nachfragte

Es war ein gewöhnlicher Dienstagmorgen. Routinebegehung durch die Aufsichtsbehörde. Es gab keine Beschwerden, keinen Unfall und keinen Vorfall. Im Lackierbereich des mittelständischen Produktionsbetriebs schien alles geregelt zu sein: Die Betriebsanweisung war vorhanden, die Sicherheitsdatenblätter abgelegt, eine Gefährdungsbeurteilung lag vor. „Unsere Gefahrstoffe sind sauber dokumentiert“, erklärte der Produktionsleiter selbstbewusst.

Diese Neuerungen der TRGS 505 müssen Sie kennen
Diese Neuerungen der TRGS 505 müssen Sie kennen

Die TRGS, die Technischen Regeln für Gefahrstoffe, zeigen Arbeitgebern grundsätzlich auf, wie innerbetrieblich mit Gefahrstoffen umgegangen werden soll. Das schließt deren Kennzeichnung sowie Einstufung mit ein. Die Technischen Regeln basieren auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und richten sich nach dem neuesten Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und der Arbeitshygiene. Die Ermittlung bzw. Anpassung der TRGS obliegt dem Ausschuss für Gefahrstoffe, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt sie schließlich im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt. Die rechtliche Grundlage für die Anwendung der Technischen Regeln bildet die Gefahrstoffverordnung, deren Anforderungen sie genügen müssen.

Impressum

Im Browser ansehen