Kurzmeldung/Trend

Cybersicherheit bei Aufzügen: Unterschätzen Sie nicht diese Gefahr

Aufzüge sind nicht nur technische Meisterwerke – sie sind immer öfter auch Ziel von Cyberangriffen. Was viele nicht wissen: Unsichere Systeme können als Einfallstor für Hacker dienen, die darüber auf andere Einrichtungen der Gebäudetechnik zugreifen, etwa Zugangskontrollen oder Klimaanlagen. Besonders gravierend wären solche Angriffe in sicherheitskritischen Bereichen wie Spitälern. oder Kraftwerken.
Mikko Börkircher

Mikko Börkircher

18.05.2025 · 1 Min Lesezeit

In Deutschland gilt deswegen die Technische Regel für Betriebssicherheit „Cybersicherheit für sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen“ (TRBS 1115). Sie schreibt in Teil 1 vor, dass Betreiber von Aufzugsanlagen auch die Cybersicherheit in ihre Risikoermittlungen einbeziehen und dokumentieren müssen. Fehlt diese Dokumentation, wird das als geringer Mangel im Prüfbericht vermerkt – ein klarer Hinweis auf Handlungsbedarf. Diese Vorgehensweise ist insgesamt auch in der Schweiz sinnvoll.

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