Checkliste: Arbeitsschutz - Arbeitsschutzausschuss

Arbeitsschutzausschuss effektiv nutzen: Leitfaden für sichere Betriebe

Eine Sitzung des Arbeitsschutzausschusses (ASA) dient dem Austausch und der Beratung über Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz im Betrieb, um Risiken zu minimieren, Unfälle zu verhindern und die Arbeitsbedingungen kontinuierlich zu verbessern. […]
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Oliver Kienzler

Oliver Kienzler

26.02.2026

Arbeitshilfen

  • Arbeitsschutzausschuss effektiv nutzen: Leitfaden für sichere Betriebe

Eine Sitzung des Arbeitsschutzausschusses (ASA) dient dem Austausch und der Beratung über Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz im Betrieb, um Risiken zu minimieren, Unfälle zu verhindern und die Arbeitsbedingungen kontinuierlich zu verbessern. Dabei werden aktuelle Probleme wie Unfälle, Gefährdungen und neue Arbeitsverfahren besprochen, Maßnahmen geplant und deren Umsetzung überwacht, um kontinuierlich einen sicheren und ungestörten Betriebsablauf zu gewährleisten. Ziel ist eine umfassende Perspektive – medizinisch, technisch, organisatorisch, praktisch – auf alle Aspekte des Arbeitsschutzes im Betrieb.

Die folgende Checkliste unterstützt Sie dabei, ASA-Sitzungen effizient und umfassend vorzubereiten. Sie soll Ihnen als praktische Orientierung dienen und Ihnen helfen, alle wesentlichen organisatorischen und rechtlichen Aspekte im Blick zu behalten.

Info

Rechtsgrundlage ist das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit – Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).
Hier ein Auszug:
§ 11 Arbeitsschutzausschuss (ASA)
Soweit in einer sonstigen Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden; bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigten sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Dieser Ausschuss setzt sich zusammen aus:
■ dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,
■ zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,
■ Betriebsärzten,
■ Fachkräften für Arbeitssicherheit und
■ Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch.
Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Der Arbeitsschutzausschuss tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen.

Fazit

Die ASA-Sitzung ist ein wichtiges Gremium, das sicherstellt, dass Arbeitsschutz nicht nur ein gesetzliches Muss, sondern ein integraler Bestandteil der Betriebskultur ist.