Checkliste: Hygiene - Infektionsschutzgesetzt - Bauliche Anforderungen - Aufbereitungsräume
Aufbereitungsräume rechtssicher organisieren – so erfüllen Sie alle Anforderungen
Renate Tief
Regelmäßige Kontrollen der Aufbereitungsräume stellen sicher, dass Sie alle rechtlichen Vorgaben einhalten. Die Räume zur Aufbereitung von Medizinprodukten sind meist so gestaltet, dass alle Arbeitsschritte effizient ablaufen. Gleichzeitig müssen Ihre Mitarbeiter die Anforderungen des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) erfüllen. Daher sind gut geplante Arbeitsabläufe und eine zweckmäßige Ausstattung wichtig. Behördliche Kontrollen prüfen die Einhaltung dieser Standards genau. Mit den folgenden Hinweisen sind Sie auf der sicheren Seite.
Worauf Sie bei den Anforderungen der Aufbereitungseinheit achten müssen
Die räumlichen Bedingungen der Aufbereitungseinheit sind von der Risikobewertung und Einstufung der Medizinprodukte abhängig.
Bei unkritischen Medizinprodukten (nur Kontakt mit intakter Haut) gelten keine besonderen Anforderungen. Die Aufbereitung von semikritischen und/oder kritischen Medizinprodukten erfolgt in einem separaten Raum, der in einen „unreinen“ und einen „reinen“ Bereich unterteilt ist.
So gestalten und nutzen Sie Ihren Aufbereitungsraum bei semikritischen und/oder kritischen Medizinprodukten korrekt
- Stellen Sie sicher, dass desinfizierte oder sterilisierte Medizinprodukte in diesem Raum nicht rekontaminiert werden. Trennen Sie den Raum dafür in eine unreine und eine reine Seite und kennzeichnen Sie die Trennlinie deutlich, damit alle Mitarbeiter wissen, welche Seite rein und welche unrein ist.
- Der Aufbereitungsraum Ihrer Praxis wird ausschließlich zu diesem Zweck genutzt. Eine multifunktionale Verwendung (z. B. als Lager) kommt keinesfalls infrage.
- Die Aufbereitung der Medizinprodukte darf niemals in den Funktions- bzw. Eingriffsräumen erfolgen.
Schnell-Check: Erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen?
Mit der folgenden praxisnahen Muster-Checkliste prüfen Sie schnell, ob Ihr Aufbereitungsraum den rechtlichen Anforderungen genügt.
