Arbeitshilfe: Brandschutz - Brandschutzordnung - Aushang
Brandschutzordnung Teil A: Der Pflichtaushang, der immer aktuell sein muss

Sven Rost
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- Brandschutzordnung
- DIN 14096 (Brandschutzordnung)
- Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz
- Vorlage
Die Brandschutzordnung Teil A sollte Bestandteil eines jeden Notfallmanagements und somit auch in jedem Unternehmen als Aushang vorhanden sein. Da sich die Brandschutzordnung Teil A an alle Personen richtet, die sich – auch nur kurz – im Gebäude aufhalten, muss sie stets gut sichtbar und auf dem aktuellen Stand sein.
Dabei geht es nicht nur darum, dass überhaupt etwas aushängt, sondern vielmehr darum, dass die Inhalte auf die konkreten Gegebenheiten vor Ort abgestimmt sind. Ganz wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Vorgaben der DIN 14096 beachtet und umgesetzt werden. Die unten gezeigten Beispiele lassen sich direkt vergleichen. Man könnte es auch als Vergleich von alt mit neu sehen und sich dabei die Frage stellen: „Ist Ihr Teil A der Brandschutzordnung aktuell?“ Wenn Sie hier Handlungsbedarf sehen, dann haben Sie jetzt einen neuen Punkt auf Ihrer Agenda. Schieben Sie es nicht auf die lange Bank, sondern handeln Sie zeitnah!
Alle Teile im Blick behalten
Bei der Überarbeitung der Brandschutzordnung Teil A ist es unerlässlich, auch die Teile B und C sorgfältig zu prüfen. Änderungen in baulichen Gegebenheiten, organisatorischen Abläufen oder betrieblichen Zuständigkeiten wirken sich in der Regel nicht nur auf Teil A, sondern auch auf die weiterführenden Teile der Brandschutzordnung aus. Da Teil A integraler Bestandteil von Teil B ist, muss jede Anpassung konsequent und konsistent über alle Abschnitte hinweg nachvollzogen werden.
Die Fortschreibung der Brandschutzordnung ist keine reine Formalität und erst recht kein bloßes Austauschen von Symbolen oder Layout-Elementen. Es handelt sich vielmehr um eine sicherheitsrelevante Aufgabe, die ein hohes Maß an Sorgfalt und eine genaue Analyse der örtlichen Gegebenheiten erfordert. Nehmen Sie sich daher ausreichend Zeit, um vor Ort die tatsächlichen Gegebenheiten zu erfassen und auf Plausibilität sowie Vollständigkeit zu prüfen. Dazu gehören unter anderem:
- aktuelle Flucht- und Rettungswege,
- die Zuordnung von Brandschutzhelfern,
- die Verfügbarkeit von Feuerlöschern und
- neu hinzugekommene Gefahrenquellen oder Nutzungsänderungen.
Nach dieser Bestandsaufnahme folgt die redaktionelle Überarbeitung der Dokumente. Sobald die überarbeitete Brandschutzordnung freigegeben ist, steht als letzter, aber ebenso wichtiger Schritt die Unterweisung der Beschäftigten an. Nur wenn alle Mitarbeitenden die Inhalte kennen und verstanden haben, entfaltet die Brandschutzordnung im Ernstfall ihre Schutzwirkung.
Insgesamt handelt es sich bei der Aktualisierung um eine verantwortungsvolle und arbeitsintensive Maßnahme, deren Nutzen im Ernstfall jedoch entscheidend sein kann. Denn nur gut informierte und vorbereitete Mitarbeiter sind im Brandfall in der Lage, besonnen und richtig zu reagieren und damit sich selbst und andere zu schützen.