Arbeitshilfe: Gefährdungsbeurteilung - Brandschutz

Gefahr erkannt, Gefahr gebannt: So hilft die Gefährdungsbeurteilung beim Brandschutz

Die Gefährdungsbeurteilung zum Brandschutz ist ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsschutzes und dient der systematischen Erfassung, Bewertung und Maßnahmenentwicklung zur Vermeidung von Bränden sowie zur Minimierung ihrer Folgen. Ziel dieses Instruments […]
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Sven Rost

Sven Rost

24.07.2025

Arbeitshilfen

  • Gefahr erkannt, Gefahr gebannt: So hilft die Gefährdungsbeurteilung beim Brandschutz

Die Gefährdungsbeurteilung zum Brandschutz ist ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsschutzes und dient der systematischen Erfassung, Bewertung und Maßnahmenentwicklung zur Vermeidung von Bränden sowie zur Minimierung ihrer Folgen. Ziel dieses Instruments ist es, potenzielle Brandrisiken am Arbeitsplatz frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen zu implementieren.

Die Gefährdungsbeurteilung im Brandschutz verbindet technische (Feuerlöscher, Anlagen, Fluchtwege) und organisatorische Maßnahmen (Schulungen, Notfallpläne) gemäß Arbeitsstättenverordnung, den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2 und relevanten DIN-Normen. Eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung erhöht die Sicherheit, minimiert Brandschäden und muss regelmäßig – spätestens jährlich – aktualisiert werden. Das Restrisiko wird nicht separat bewertet, da es bereits erfasst ist. Bei wesentlichen Änderungen (z. B. Neu-, Um- oder Erweiterungsbauten) ist die Gefährdungsbeurteilung entsprechend früher zu aktualisieren. Die Wirksamkeitskontrolle erfolgt bei der nächsten Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung durch den Brandschutzbeauftragten oder die Person, die die Beurteilung durchgeführt hat.

Fazit

Regelmäßige Überprüfungen und Aktualisierungen der Gefährdungsbeurteilung sind nötig, um auf veränderte Arbeitsbedingungen, neue Gefahrenquellen oder technischen Fortschritt zu reagieren und den Brandschutz dauerhaft sicherzustellen. Prüfen Sie die Beurteilung mindestens einmal jährlich und passen Sie sie bei betrieblichen Änderungen wie Um- oder Erweiterungsbauten umgehend und nachvollziehbar an.