Praxishilfe: Vorlage - Brandschutz - Unterweisung
So gelingt die jährliche Brandschutzunterweisung sicher und praxisnah
Mikko Börkircher
Sowohl das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) als auch die DGUV-Vorschrift 1 schreiben Ihrem Arbeitgeber vor, die Beschäftigten mindestens einmal jährlich über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu unterweisen. Hierzu gehört auch das Thema Brandschutz. Häufig übernehmen Feuerwehr oder Sicherheitsfachkräfte diese Aufgabe. Falls das einmal nicht möglich ist, muss Ihr Arbeitgeber die Unterweisung dennoch sicherstellen. Gegebenenfalls springen Sie als Gefahrstoffbeauftragter ein – diese Arbeitshilfe unterstützt Sie dann dabei.
Damit eine Brandschutzunterweisung in jedem Arbeitsbereich zuverlässig und rechtssicher umgesetzt werden kann, können Sie die folgenden Tipps als allgemein einsetzbare Grundlage nutzen. Wichtig ist, dass alle Beschäftigten vorbereitet sind und im Ernstfall sicher handeln können. Die Inhalte können Sie bei Bedarf an die konkreten Bedingungen Ihres Arbeitsbereichs anpassen.
Muster-Arbeitsanweisung für Verhalten im Brandfall
Hängen Sie diese gut sichtbar für alle Beschäftigten und Besucher an mehreren Stellen in Ihren Arbeitsbereichen auf.
| Schritt | Maßnahmen |
|---|---|
| Bewusstsein prüfen | Erst denken, dann handeln |
| Brand melden | Notruf 112 wählen, ggf. Feuermelder betätigen |
| Löschversuch unternehmen | Entstehungs- und Kleinbrand mit Feuerlöscher oder Löschdecke bekämpfen |
| In Sicherheit bringen | Personen warnen, Hilfsbedürftigen helfen, Türen schließen, Fluchtwege nutzen, bei Rauch am Fenster bemerkbar machen, keinen Aufzug benutzen, Feuerwehr einweisen |
Ich empfehle Ihnen, jährlich kurze praktische Übungen zum Umgang mit Feuerlöschern durchzuführen, da diese maßgeblich zur Handlungssicherheit beitragen. Neue Beschäftigte sollten Sie direkt beim Eintritt unterweisen. So schaffen Sie ein sicheres Arbeitsumfeld, in dem alle Beteiligten im Ernstfall schnell, koordiniert und sicher reagieren können.
