Übersicht: Unterweisung - Umsetz- und Hebehilfen - GKV-Hilfsmittelverzeichnis
Wie Ihre Beschäftigten Umsetz- und Hebehilfen sinnvoll einsetzen
Uta Fuchs
- Arbeitshilfe
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Wer pflegebedürftige oder bettlägerige Personen bewegen will, braucht einen guten Mix aus Muskelkraft und Gefühl. Hilfen zum Positionswechsel sind dabei oft eine willkommene Unterstützung. Denn sie erleichtern den Pflegebedürftigen die Bewegung und schonen so auch den Rücken der Pflegenden. Gerade bei schwergewichtigen Patienten können Umsetz- und Hebehilfen die Arbeit deutlich erleichtern.
Dabei eignet sich nicht jedes Mittel für jede Aktion. Nutzen Sie also die Unterweisung, zu der Sie nach der Lastenhandhabungsverordnung ohnehin verpflichtet sind, um folgende Fragen zu beantworten:
- Wie schütze ich mich vor Schädigungen durch meine berufliche Tätigkeit?
- Wie gestalte ich das Arbeitsniveau und den Bewegungsfreiraum ergonomisch?
- Wie verbinde ich die Notwendigkeit, mich selbst zu schützen, mit der gleichzeitigen Förderung der Ressourcen der Menschen?
- In welchen Situationen ist welches Hilfsmittel geeignet?
Um die letzte Frage zu beantworten, hilft die folgende Übersicht. Nutzen Sie eine Unterweisung, um festzustellen, welche Hilfsmittel bereits mit Erfolg eingesetzt werden und wo der Einsatz vielleicht eher als lästig erlebt wird. Mitunter kann es dann sinnvoll sein, praktische Demonstrationen und Übungen einzubauen.
Ambulante Pflege: Wenn die Kasse zahlt
Die folgende Übersicht zeigt Hilfsmittel, die im GKV-Hilfsmittelverzeichnis in der Produktgruppe 22 „Mobilitätshilfen“ in der Rubrik „Umsetz- und Hebehilfen“ (22.29.01) aufgelistet sind. Damit haben Sie in der ambulanten Pflege die Chance, dass die Krankenkasse der Pflegebedürftigen die Anschaffungskosten übernimmt.
