Nicht mehr nur ein Büroarbeitsplatz
Die neue Fassung denkt die psychische Gefährdung neu und nimmt stärker die veränderte Arbeitswelt in den Blick. Dazu gehören mobiles Arbeiten, Homeoffice und die Frage, ob Beschäftigte trotz räumlicher Distanz noch genug fachlichen Austausch, Abstimmung und Unterstützung erhalten. Die GDA nennt es ausdrücklich als Gefährdungsmerkmal, wenn dies bei mobilem Arbeiten oder im Homeoffice unvollständig ist oder fehlt.