Gefahrgutklasse 1: Beispiele für explosive Stoffe

Gefahrgutklasse 1: Beispiele für explosive Stoffe

Wo explosive Stoffe sind ist Sprengstoff oft nicht weit entfernt. Und bei diesem ist Vorsicht geboten – bei falscher Handhabung kann es schnell zu ungeplanten Explosionen kommen. Um das zu vermeiden gibt es einige Gesetze und Regeln für die Gefahrgutklasse 1, die Sie beachten sollten.

Egal ob Schwarzpulver, Feuerwerkskörper oder chemische Stoffgemische: Sie haben die Gemeinsamkeit, dass sie während eines Gefahrguttransports explodieren können. Aus diesem Grund zählt man sie zu den Explosivstoffen.

    Explosive Stoffe: Das gehört zur Gefahrgutklasse 1

    Explosive Stoffe zählen zur Gefahrgutklasse 1, die nochmals in mehrere Unterklassen eingeteilt wird. Darüber hinaus werden die Stoffe nochmals in Verträglichkeitsgruppen unterteilt. Der folgende Text behandelt eine konkrete Definition von explosiven Stoffen, erläutert detailliert die einzelnen Unterklassen und gibt Beispiele dafür, welche Stoffe als besonders explosiv bei einem Gefahrguttransport gelten.

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