Für die Gestaltung der beim Transport und Versand gefährlicher Stoffe benötigten Gefahrzettel kamen 2015 neue Vorschriften. Eine Mitte dieses Jahres auslaufende Frist zur Verwendung älterer Gefahrzettel wurde nun verlängert.
Jeder, der einmal etwas mit Gefahrgut zu tun hatte, kennt die auf einer Spitze stehenden, meist farbigen Quadrate mit Zahlen und Piktogrammen. Auf Versandstücken 10 × 10 cm groß, an Fahrzeugen im Format 25 x 25 cm informieren sie als Gefahrzettel oder Placards (Großzettel) auf einen Blick über das Transportgut und dessen Gefährdungen. Denn wenn gefährliche Güter Ihr Betriebsgelände verlassen, müssen die Versandstücke die gemäß dem Transportrecht vorgeschriebenen Kennzeichnungen tragen.
Gefahrzettel – Gestaltung
Die Gestaltung ist detailliert vorgeschrieben. So muss z. B. die Linie 5 mm vom Rand entfernt, durchgezogen und mindestens 2 mm dick sein. Vor 2 Jahren wurden die Vorgaben zur Gestaltung überarbeitet. Dafür geltende Übergangsfristen wurden nun wie folgt neu geregelt:
- Es geht um Gefahrzettel, die den Anforderungen der bis zum 31.12.2014 geltenden Regelungen entsprechen, aber noch nicht den aktuellen Gefahrgutvorschriften.
- Für diese galt bereits bisher eine Übergangsfrist, die ursprünglich zur Jahresmitte 2017 hätte ablaufen sollen.
- Diese Übergangsfrist wurde um weitere 2 Jahre verlängert.
Die Außenverpackung muss nach den Gefahrgutvorschriften gekennzeichnet sein. Dementsprechend sind auf der äußeren Verpackung Gefahrzettel und die UN-Nummer des Gutes aufzubringen.Die untenstehende Abbildung zeigt am Beispiel einer entzündbaren Farbe, wie ein mit Farbdosen befülltes Versandstück korrekt gekennzeichnet wird:

In der Abbildung ist der Gefahrzettel Nr.3 dargestellt. Daran erkennen Sie:In diesem Karton befinden sich entzündbare Flüssigkeiten der Gefahrklasse 3.
Auch interessant: Gefahrstoffe richtig verpacken
Fristverlängerung – Ausnahmen
Das bedeutet, dass Sie nun bis zum 30.6.2019 weiterhin die „alten“ Gefahrzettel verwenden dürfen. Die Fristverlängerung gilt jedoch nicht
- für Großzettel / Placards
- für die verschiedenen weiteren vorgeschriebenen Kennzeichen (z. B. für erwärmte oder umweltgefährdende Stoffe)
- für Gefahrzettel im Luft- und Seeschiffsverkehr nach IATA- DGR und IMDG-Code
Gefahrzettel und ihre Bedeutung
Die nachstehende Übersicht zeigt alle Gefahrzettel, sortiert nach Gefahrklassen, die zur Kennzeichnung gefährlicher Güter verfügbar sind. Gefahrzettel dürfen verkleinert werden, wenn die Anbringung in der geforderten Größe von 10 x 10 cm bei kleineren Versandstücken nicht möglich ist.

Hier geht es zur Symbolesammlung für Sicherheits- und Gefahrstoffkennzeichnung: bit.ly/Symbolepaket
- GHS-Symbole: Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen
- Gefahrstoffinformation: Alle wichtigen Infos zur Kennzeichnung und Einstufung von Gefahrstoffen
Autor: Dr. Friedhelm Kring & Gabriele Janssen
-
Gefahrzettelmuster gemäß ADR (DOCX)