Das Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) ist eine nützliche Handlungsanleitung bei der Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Zur Gefährdungsbeurteilung sind Sie durch das Arbeitsschutzgesetz grundsätzlich verpflichtet, für Gefahrstoffe ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) die gesetzliche Grundlage.
Der Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung für alle Tätigkeiten mit Gefahrstoffen vornehmen. Dabei sind die verschiedenen Gefährdungen durch Einatmen (inhalativ), durch Hautkontakt (dermal) und durch physikalisch-chemische Wirkungen von Gefahrstoffen, z. B. Brände, zu beurteilen. Anschließend müssen Sie ein entsprechendes Maßnahmenkonzept zum Schutz der Mitarbeiter zu ergreifen und dessen Wirksamkeit prüfen. Das einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) unterstützt Sie dabei. Wie genau Sie vorgehen müssen, wenn Gesundheitsgefahren auftreten können, ist in der TRGS 400 „Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ beschrieben.
Das Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe als Instrument für die beurteilende Person
Als Handlungsanleitung und Instrument zur Gefährdungsbeurteilung bei Gesundheitsgefahren dient das einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Damit werden die Gefährdungen systematisch in 8 Schritten abgeleitet und einer Maßnahme zugeordnet. Sie sehen dabei sofort, welche Gefährdungen nicht tolerierbar sind und erkennen, wo mit Priorität gehandelt werden muss. Es werden allgemeine Schutzmaßnahmen (§ 8 GefStoffV) und zusätzliche Schutzmaßnahmen (§§ 9 und 10 GefStoffV) abgeleitet. Das ermöglicht schnelles und präventives Handeln, unabhängig davon, welchen Kenntnis- und Ausbildungsstand die beurteilende Person mitbringt.
Diese Informationen brauchen Sie für Ihr Maßnahmenkonzept
Um mit dem einfachen Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe zu starten, benötigen Sie leicht zugängliche Informationen aus Sicherheitsdatenblättern und Betriebsbegehungen:
- die Einstufung aus Abschnitt 2 im Sicherheitsdatenblatt
- den Arbeitsplatzgrenzwert gemäß der TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“
- das Freisetzungsverhalten des eingesetzten Gefahrstoffes wie Siedepunkt, Dampfdruck oder Staubungsverhalten
- die bei der Tätigkeit verwendete Menge
- die Wirkfläche und Wirkdauer bei Hautkontakt
Nutzen Sie das Formblatt aus Anhang 1 des EMKG, um diese Informationen zu ermitteln und festzuhalten.
Diese Schutzmaßnahmen müssen Sie umsetzen
Die Schutzmaßnahmen werden je nach Gefährdungsart unterteilt. Um Mitarbeiter vor Gefährdungen durch Einatmen von Gefahrstoffen zu schützen, schlägt das EMKG 4 Maßnahmenstufen vor:
Stufe 1: Allgemeine Schutzmaßnahmen (Mindeststandards)
Stufe 2: Technische Maßnahmen zur Emissionsminderung
Stufe 3: Geschlossenes System
Stufe 4: Beratung
Zum Schutz vor Gefährdungen durch Hautkontakt mit Gefahrstoffen werden die Maßnahmen in 3 Stufen unterteilt:
Stufe 1: Organisatorische- und Hygienemaßnahmen
Stufe 2: Technische Lösungen
Stufe 3: Substitution, geschlossenes System
Die abgeleiteten Maßnahmenstufen werden in Schutzleitfäden konkretisiert. Das sind Modelllösungen zur Gestaltung des Arbeitsverfahrens. Mithilfe der Schutzleitfäden können Sie Maßnahmen umsetzen, prüfen und dokumentieren.
Schutzleitfäden und Praxisbeispiele finden Sie auf der Homepage der BAuA
Wie standardisierte Arbeitsverfahren die Gefährdungsbeurteilung erleichtern
Prüfen Sie, ob ein standardisiertes Arbeitsverfahren für die zu beurteilende Tätigkeit oder für Ihre Branche vorliegt: Das kann eine mitgelieferte Gefährdungsbeurteilung des Herstellers oder Inverkehrbringers sein.
Eine weitere Möglichkeit bieten branchen- oder tätigkeitsspezifische Hilfestellungen. Diese geben Empfehlungen zu Schutzmaßnahmen bei bestimmten Tätigkeiten, Verfahren und Gefahrstoffen.
Hierzu zählen neben den Technischen Regeln für Gefahrstoffe die berufsgenossenschaftlichen Regeln (BGR) und Informationen (BGI) der Unfallversicherungsträger sowie die Handlungsanleitungen zur guten Arbeitspraxis (Bundesländer, BAuA).
Das EMKG wird stetig weiterentwickelt, so wird u. a. die Zuordnung der H-Sätze aus der CLP-Verordnung zu den Gefährdungen überprüft, Hilfen zur Wirksamkeitskontrolle für Gemische, welche Stoffe mit einem Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) haben, entwickelt und die TRGS 510 „Lagerung“ integriert. Das EMKG 3.0 schließt das Modul zur Beurteilung von Brand- und Explosionsgefährdungen ein.
Nutzen Sie die kostenlose EMKG-Software
Mithilfe der EMKG-Software können Sie alle Schritte Ihrer Gefährdungsbeurteilung – von der Informationsermittlung über die Ableitung von Schutzmaßnahmen und die Wirksamkeitsprüfung bis hin zur Dokumentation – in einem rechnergestützten Prozess systematisch bearbeiten. Eigene Dokumente, wie Messprotokolle oder Sicherheitsdatenblätter, können hochgeladen werden. Sie können die Software auch als Datenbank nutzen. Zudem haben Sie die Möglichkeit, mit dieser Software gleichzeitig das Gefahrstoffverzeichnis nach der GefStoffV zu erstellen.
- Darüber müssen Sie bei der Gefahrstoffunterweisung sprechen
- Gefahrstoffmanagement: Der richtige Umgang mit Gefahrstoffen im Unternehmen
Autor: Christopher Henke