Geh- oder Mitgänger-Flurförderzeuge mit Mitfahrgelegenheit sind fahrbare Transportmittel, die mit einer herunterklappbaren Plattform für den „Fahrer“ (den Mitgänger) ausgestattet sind. Die Ausbildungsanforderungen für die Fahrer sind in der EKAS-Richtlinie 6518 festgelegt, aber auch die Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) kann herangezogen werden. Danach dürfen sie nur von Personen gesteuert werden, die physisch und psychisch dazu geeignet sowie in der Handhabung ausgebildet und vom Arbeitgeber beauftragt sind.
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