Aus Unfällen lernen

Geh-Flurförderzeuge mit Mitfahrgelegenheit unfallfrei benutzen

Beim Einsatz von Geh-Flurförderzeugen mit Mitfahrgelegenheit kommt es immer wieder zu Unfällen durch Kollisionen mit Personen oder Gegenständen. Ursachen sind z. B. eingeschränkte Sicht oder Rangieren auf beengtem Raum. Prellungen und Quetschungen, allfällig auch Knochenbrüche sind häufig die Folge. Mit wenigen Sicherheitsmassnahmen bekommen Sie diese Gefahren in den Griff.
Rafael de la Roza

Rafael de la Rosa

14.05.2025 · 1 Min Lesezeit

Geh- oder Mitgänger-Flurförderzeuge mit Mitfahrgelegenheit sind fahrbare Transportmittel, die mit einer herunterklappbaren Plattform für den „Fahrer“ (den Mitgänger) ausgestattet sind. Die Ausbildungsanforderungen für die Fahrer sind in der EKAS-Richtlinie 6518 festgelegt, aber auch die Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) kann herangezogen werden. Danach dürfen sie nur von Personen gesteuert werden, die physisch und psychisch dazu geeignet sowie in der Handhabung ausgebildet und vom Arbeitgeber beauftragt sind.

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